Extremes Fehlverhalten im Tunnel: schnelle Fahrt, zahlreiche Überholmanöver
Kurz vor 5 Uhr am Mittwoch fiel ein 22-jähriger Autofahrer mit deutschen Kontrollschildern vor der Tunneleinfahrt in Göschenen auf, wie die Kantonspolizei Uri mitteilte. Der Lenker überholte auf der A2 bereits vor dem Nordportal rechts über eine Sperrfläche. Im rund 17 Kilometer langen Gotthard-Strassentunnel, wo Gegenverkehr herrscht, setzte sich das riskante Fahrverhalten fort: Innerhalb des Tunnels wurden insgesamt 21 Überholmanöver registriert.
Die Polizei ermittelte eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h innerhalb des Tunnels — mehr als doppelt so schnell wie die erlaubten 80 km/h. Der Vorfall wurde von der Kantonspolizei Tessin unterbrochen; der Fahrer wurde anschliessend der Kantonspolizei Uri übergeben.
Rechtliche Folgen und Ergebnisse des Drogentests
Gegen den 22-Jährigen erliess die Polizei ein Fahrverbot. Zudem musste er ein Bussendepositum in einer Höhe von mehreren tausend Franken hinterlegen. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Der Vorfall wird der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht, unter anderem wegen qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand).
Konkrete Zahlen auf einen Blick
| Tatbestand | Angabe |
|---|---|
| Durchschnittsgeschwindigkeit im Tunnel | 171,8 km/h |
| Erlaubte Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
| Anzahl Überholmanöver im Tunnel | 21 |
| Zeitpunkt | Mittwoch, kurz vor 05:00 Uhr |
| Staatsangehörigkeit/Nummernschild | Fahrzeug mit deutschen Kontrollschildern |
Auswirkungen für Verkehrsteilnehmende und regionale Sicherheit
Der Gotthard-Strassentunnel ist eine stark frequentierte Transitachse mit Gegenverkehr. Solch rücksichtsloses Verhalten erhöht das Risiko schwerer Unfälle massiv — insbesondere bei Überholmanövern trotz durchgezogener Sicherheitslinien. Für Berufspendler, Lastwagenchauffeure und Touristen bedeutet das erhöhte Gefährdungspotenzial und mögliche Verkehrsbehinderungen bei polizeilichen Kontrollen.
- Rechtliche Konsequenzen: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Uri, Fahrverbot, Bussendepositum.
- Polizeiliche Reaktion: Kooperation zwischen Kantonspolizei Tessin und Kantonspolizei Uri bei der Festnahme.
- Sicherheitsfrage: Mehrfaches Überholen auf Sperrflächen und in Gegenverkehrsabschnitten stellt eine akute Gefahr dar.
Die Behörden werden den Fall strafrechtlich verfolgen. Verkehrsteilnehmende werden aufgefordert, innerhalb des Tunnels die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten einzuhalten und Überholverbote strikt zu respektieren, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Strecke zu gewährleisten.