Gefährliche Fahrweise im Gotthard‑Tunnel
Am Mittwochmorgen, kurz vor 5 Uhr, wurde auf der Autobahn A2 vor dem Nordportal des Gotthard‑Strassentunnels ein Fahrzeuglenker gestoppt, der nach Polizeiangaben eine extrem riskante Fahrweise an den Tag gelegt hatte. Der Fahrer eines Personenwagens mit deutschen Kontrollschildern war in Fahrtrichtung Süden unterwegs.
Laut Ermittlungen überholte der 22‑jährige Lenker unmittelbar vor dem nördlichen Tunnelportal mindestens einen Wagen rechts über eine Sperrfläche und beging im Innern des Tunnels trotz doppelt markierter Sicherheitslinien zahlreiche Überholmanöver.
Messwerte und rechtliche Schritte
Die innerhalb des Tunnels errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 171.8 km/h. Insgesamt werden dem Mann 21 Überholmanöver im Tunnel zugerechnet. Die Kantonspolizei Tessin konnte das Fahrzeug anhalten; anschliessend wurde der Fahrer der Kantonspolizei Uri übergeben.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Alter des Fahrers | 22 Jahre |
| Durchschnittsgeschwindigkeit im Tunnel | 171.8 km/h |
| Anzahl Überholmanöver | 21 |
| Kennzeichen | Deutsche Kontrollschilder |
| Folgen vor Ort | Fahrverbot, Bussendepositum von mehreren tausend Franken |
Drogen und weitere Verfahren
Ein durchgeführter Drogenschnelltest fiel positiv aus. Gegen den Lenker wurde ein Fahrverbot erlassen und ihm wurde ein Bussendepositum in der Höhe von mehreren tausend Franken abgenommen. Die Staatsanwaltschaft Uri erhält eine Anzeige, unter anderem wegen des Tatbestands der qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung (sogenannter Rasertatbestand).
- Ort: Autobahn A2, Nordportal Gotthard‑Strassentunnel (Göschenen/UR)
- Uhrzeit: kurz vor 05:00 Uhr
- Massnahmen: Anhalten durch Polizei, Fahrverbot, Bussendepositum, Anzeige bei Staatsanwaltschaft
Die Kombination aus überhöhter Geschwindigkeit, mehrfachen Überholmanövern trotz Sperrstreifen und positivem Drogentest stellt eine hohe Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende dar. Der Gotthard‑Strassentunnel ist eine stark frequentierte Verkehrsachse; derartige Manöver können bei erhöhtem Verkehrsaufkommen zu schweren Unfällen führen.
Für Lenkerinnen und Lenker im Kanton Uri und Transitreisende bedeutet der Vorfall eine Mahnung: Auf der A2 und insbesondere im Tunnel sind Geschwindigkeit und Überholvorschriften strikt einzuhalten. Verkehrsdelikte dieser Schwere werden von der Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt.
Weitergehende Informationen zu den amtlichen Massnahmen und möglichen straf- oder administrative Folgen sind bei der Kantonspolizei Uri und der Staatsanwaltschaft Uri erhältlich.