Briefliche Stimmabgabe dominiert — Urnenbeteiligung gering
Die Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Aargau hat ihre Stimmen für die Abstimmungen vom 14. Juni per Brief eingereicht. Gemäss einer Erhebung der Aargauer Staatskanzlei wurden 54,5 Prozent der Stimmcouvert in der letzten Woche vor dem Abstimmungstermin eingeworfen. Nur 4,8 Prozent der Stimmabgaben gingen bereits in der Woche des Versands der Unterlagen ein, und am Abstimmungstag selbst wurden lediglich 2,2 Prozent der Stimmen an der Urne abgegeben.
Die Staatskanzlei erhob die Daten erneut bei den Gemeinden; vergleichbare Erhebungen fanden bereits in den Jahren 2017 und 2021 statt. Für den 14. Juni ergab sich zudem, dass 62,2 Prozent der brieflichen Stimmabgaben über den Briefkasten bei den Gemeindewahlbüros erfolgten.
| Zeitpunkt der Stimmabgabe | Anteil |
|---|---|
| Woche der Zustellung | 4,8 % |
| Letzte Woche vor dem Termin | 54,5 % |
| Am Abstimmungstag an der Urne | 2,2 % |
| Briefkasten bei Gemeindewahlbüros | 62,2 % (aller brieflichen Abgaben) |
Lokale Ausnahmen und besondere Fälle
Obwohl die Urnenbeteiligung kantonsweit gering war, wiesen einzelne Gemeinden deutliche Abweichungen auf. In der Zurzacher Gemeinde Mellikon gaben am 14. Juni 13,3 Prozent der Stimmberechtigten ihre Stimme an der Urne ab. Im Gegensatz dazu blieb in Olsberg das Wahllokal am Abstimmungssonntag ungenutzt.
Kontext zur Abstimmung
Am gleichen Abstimmungssonntag entschied das Schweizer Stimmvolk über die Neutralitätsinitiative und eine Änderung des Zivildienstgesetzes. Die Initiative scheiterte, die Änderung des Zivildienstgesetzes wurde angenommen. Die Wahlbeteiligung im Kanton Aargau lag bei diesem Termin bei 59,62 Prozent, ein Wert, der massgeblich durch das Thema der Initiative mit hoher Mobilisierung beeinflusst wurde.
Folgen für Verwaltung und Stimmbürger
- Gemeinden müssen mit grossem Briefaufkommen in der Woche vor dem Termin rechnen und ausreichend Personal für Öffnung und Kontrolle einplanen.
- Für Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bedeutet die Dominanz der brieflichen Abgabe, dass rechtzeitiges Einwerfen in Gemeinde-Briefkästen empfohlen ist, um Verarbeitungsfristen einzuhalten.
- Wahlbüros sollten auf lokale Ausreisser vorbereitet sein: einzelne Gemeinden können deutlich höhere Urnenbeteiligung aufweisen als der kantonale Durchschnitt.
Die Erhebung liefert Verwaltungsbehörden und Behörden für künftige Abstimmungstermine wichtige Hinweise zur logistischen Planung und zur Information der Bevölkerung. Sie zeigt zugleich, dass das briefliche Abstimmen im Aargau mittlerweile zur Praxis geworden ist und der klassische Gang zur Urne nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.