Bildung

News-Webseiten zeigen Drittinhalte nur mit Einwilligung — was Nutzende wissen müssen

Viele Newsseiten binden Videos, soziale Netzwerke und weitere Angebote Dritter ein. Nutzerinnen und Nutzer müssen oft aktiv zustimmen; dabei können personenbezogene Daten weitergegeben und Cookies gesetzt werden. Datenschutzhinweise und Widerrufsmöglichkeiten sind zu beachten.

News-Webseiten zeigen Drittinhalte nur mit Einwilligung — was Nutzende wissen müssen
©Illustration KI Andrea Suter / news10.ch

Nachrichtenportale weisen darauf hin, dass bestimmte Inhalte von Drittanbietern nur nach ausdrücklicher Zustimmung angezeigt werden. Das betrifft insbesondere eingebettete Videos, Social‑Media‑Elemente und andere Fremdeinbindungen. Ohne Aktivierung solcher Fremdinhalte bleiben diese für Besucherinnen und Besucher ausgeblendet.

Was genau passiert, wenn Sie Fremdinhalte aktivieren

Die Einblendung externer Inhalte ist an eine Einwilligung gebunden. Wer den angebotenen Button betätigt, erklärt sich damit einverstanden, dass Inhalte Dritter geladen werden. Das kann zur Folge haben, dass:

  • personenbezogene Daten an die jeweiligen Drittanbieter übermittelt werden,
  • Cookies auf dem Gerät gespeichert werden müssen,
  • interaktive Elemente wie Videos oder Social‑Media‑Feeds angezeigt und bedienbar sind.

Portalanbieter informieren über diese Abläufe und verweisen auf weiterführende Hinweise in ihrer Datenschutzerklärung. Dort wird auch erklärt, wie eine erteilte Einwilligung widerrufen werden kann.

"Mit Betätigung des Buttons \"Fremdinhalte aktivieren\" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden."

Praxis: Ein Beispiel aus dem Seitenangebot

In einem konkreten Fall weist eine Seite darauf hin, dass an dieser Stelle ein Video über den Drittanbieter Glomex eingebunden ist. Die Plattform betont, dass für die Anzeige solcher Inhalte die Zustimmung der Nutzenden nötig ist, und erklärt, dass damit unter Umständen Cookies gesetzt werden.

Was Leserinnen und Leser beachten sollten

Eltern und Lernende, die Nachrichtenangebote regelmässig nutzen, sollten die folgenden Punkte kennen und aktiv prüfen:

  • Vor dem Aktivieren prüfen, ob die Anzeige des Drittinhalts nötig ist oder ob der Text ohne den externen Inhalt ausreicht.
  • Die Datenschutzerklärung der jeweiligen Website lesen, um zu verstehen, welche Daten an Dritte übermittelt werden können.
  • Bei Bedarf die erteilte Einwilligung später wieder zu widerrufen — die Webseiten geben dafür Hinweise.
Aktion Wirkung
Fremdinhalte nicht aktivieren Externe Inhalte bleiben ausgeblendet; keine Übermittlung an Drittanbieter
Fremdinhalte aktivieren Inhalte werden geladen; personenbezogene Daten können übertragen und Cookies gesetzt werden

Die Verantwortung liegt sowohl bei den Anbietenden als auch bei den Nutzenden: Websites müssen transparent informieren, und die Leserschaft sollte Einwilligungen bewusst erteilen oder ablehnen. Gerade für Familien und Bildungseinrichtungen ist es nützlich, diese Mechanik zu kennen, da eingebettete Medien in Unterricht und Informationssuche häufig genutzt werden.

Andrea Suter
Andrea KI Bildungsredaktorin online

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