Regierungsrat bestätigt: Keine Rückkehr zu alten Eigenmietwerten
Der Aargauer Regierungsrat hat in einem Bericht an den Grossen Rat entschieden, die seit Anfang 2025 geltenden, erhöhten Eigenmietwerte nicht zu sistieren oder rückwirkend aufzuheben. Grundlage dieser Entscheidung ist ein externes Rechtsgutachten, das dem Kanton laut Bericht keinen rechtlichen Handlungsspielraum einräumt.
Der Streit um die Höhe der Eigenmietwerte hatte im Grossen Rat zu einer umstrittenen Abstimmung geführt: Ein Postulat der SVP und FDP wurde mit 69 zu 63 Stimmen überwiesen. Die beiden Parteien forderten, die Eigenmietwerte bis zur endgültigen Abschaffung der Besteuerung unverändert zu lassen – entweder durch eine rückwirkende Gesetzesänderung oder durch Sistierung des Vollzugs. Gegen dieses Ansinnen votierten SP, Mitte, Grüne, GLP und EVP, und auch der Regierungsrat lehnte das Gesuch ab.
„Weder eine rückwirkende Gesetzesänderung noch ein Verzicht auf die Anhebung der Eigenmietwerte bis zu deren definitiver Abschaffung seien rechtlich zulässig.“
Das Gutachten stellt klar, dass der Kanton nicht zu einem Rechtszustand zurückkehren darf, der zuvor gerichtlich als verfassungswidrig beurteilt worden war. Massgeblich ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts, das die alten Eigenmietwerte aus dem Jahr 1998 als verfassungswidrig eingestuft hatte, weil sie zu tief seien und den Vorgaben des Bundes widersprächen. Ein Hinweis des Berichts lautet zudem, dass die auf Bundesebene beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts an dieser rechtlichen Einschränkung nichts ändert.
Konkrete Auswirkungen für Steuerpflichtige
Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton bedeutet die Haltung des Regierungsrats Folgendes:
- Die seit Anfang 2025 geltenden, höheren Eigenmietwerte bleiben in Kraft.
- Es besteht derzeit kein Spielraum für kantonale Behörden, die Vollziehung der geltenden Bestimmungen auszusetzen.
- Eine Rückkehr zu den alten, tieferen Werten – die das Verwaltungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet hatte – ist ausgeschlossen.
Das Berichtsdokument nennt zudem konkrete Zahlen: Der Steuerwert beträgt mittlerweile 62 Prozent. Diese Anpassung ist Teil des juristischen Kontextes, der zur Ablehnung der Sistierung geführt hat.
Politische Debatten bleiben offen
Die Ablehnung der Sistierungs-Forderung durch den Regierungsrat beendet nicht die politische Debatte über Sinn und Zeitpunkt einer möglichen Abschaffung des Eigenmietwerts. Die rechtliche Lage legt jedoch fest, dass kantonale Behörden die bestehenden Bestimmungen anwenden müssen, solange das nationale Recht oder höchstrichterliche Entscheide keinen anderen Zustand schaffen.
| Datum / Urteil | Folge |
|---|---|
| 1998 (alte Eigenmietwerte) | Vom Verwaltungsgericht als verfassungswidrig beurteilt |
| Anfang 2025 | Inkrafttreten der höheren Eigenmietwerte |
| Bericht an den Grossen Rat (Juli 2026) | Regierungsrat: Keine Sistierung möglich |
Für die Bevölkerung im Kanton Aargau bedeuten diese Feststellungen Planungssicherheit in dem Sinn, dass die steuerliche Grundlage in den kommenden Steuerperioden nicht durch eine kantonale Sistierung verändert wird. Gleichzeitig bleibt die Frage nach einer künftigen Abschaffung auf Bundesebene relevant, ist aber aus kantonaler Sicht kein aktuelles Mittel zur Abwendung der geltenden Werte.