Schwerer Unfall mit Rettungswagen bei Einsatzfahrt
Bei einer Einsatzfahrt ist es am Morgen in Bleicherode (Landkreis Nordhausen) zu einem schweren Zusammenstoss gekommen. Ein Rettungswagen, der nach Angaben der Polizei mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war, kollidierte in einer Kreuzung mit einem anderen Fahrzeug. Der Fahrer des Rettungswagens wurde eingeklemmt und schwer verletzt.
Die Feuerwehr befreite den eingeklemmten Fahrer aus dem Rettungswagen. Er wurde anschliessend mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Beifahrer des Rettungswagens sowie die beiden Insassen des anderen Autos erlitten laut Polizeimeldung leichte Verletzungen.
Rettungs- und Bergungsmassnahmen
Die Rettungskräfte vor Ort mussten den eingeklemmten Fahrer mit hydraulischem Gerät befreien. Wegen der Bergungs- und Rettungsmassnahmen war die Landstrasse 3080 zeitweise vollständig gesperrt. Über Dauer der Sperrung und den aktuellen Zustand der Strasse lagen keine näheren Angaben vor.
- Unfallort: Bleicherode, Landstrasse 3080
- Fahrzeug: Rettungswagen im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn
- Verletzte: Fahrer (schwer), Beifahrer und zwei Insassen des anderen Autos (leicht)
- Massnahme: Feuerwehr befreite eingeklemmte Personen; Strasse zeitweise gesperrt
Kontext und Auswirkungen
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen werfen Fragen zur Absicherung von Einsatzfahrten und zur Verkehrssicherheit an Kreuzungen auf. Solche Ereignisse können die vorhandene Notfallkapazität kurzfristig beeinträchtigen, wenn Personal oder Fahrzeuge ausgefallen sind. Die Polizei ermittelt die genauen Umstände des Zusammenstosses, unter anderem die Frage, wie die Verkehrssituation bei der Kreuzung war und ob weitere Massnahmen zur Gefahrenminimierung möglich gewesen wären.
| Betroffene | Verletzungsgrad |
|---|---|
| Fahrer Rettungswagen | Schwer verletzt |
| Beifahrer Rettungswagen | Leicht verletzt |
| Insassen anderes Auto (2 Personen) | Leicht verletzt |
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Angaben zu Alter, Geschlecht oder Identität der Beteiligten sowie zur Ursache des Zusammenstosses machte die Behörde bislang nicht öffentlich. Die Unschuldsvermutung gilt für alle beteiligten Personen.