Weg von der Altersstufe, hin zur Stellenorientierung
Das vietnamesische Ministerium für Bildung und Ausbildung hat einen Entwurf eines Rundschreibens veröffentlicht, der die Rahmenbedingungen für das unterstützende Personal im Hochschulwesen neu ordnet. Kernpunkt ist die geplante Verlagerung der Gehaltsklassifizierung: Künftig sollen Einstellungen und Gehälter vorrangig an Stellenbezeichnungen und dem tatsächlichen Bedarf der Hochschule ausgerichtet werden, statt wie bisher primär auf Qualifikationen und Dienstalter zu stützen.
Der Entwurf verfolgt das erklärte Ziel, die Bestimmungen des Hochschulgesetzes 2025 detaillierter umzusetzen und ein professionelles, modernes Unterstützungsteam aufzubauen, das die laufende Bildungsreform begleitet. Damit soll eine einheitlichere und kohärentere Rechtsgrundlage für Management, Einsatz und Weiterentwicklung der Arbeitskräfte in Hochschulen geschaffen werden.
Was ändert sich konkret?
- Gehaltsklassifizierung: Orientierung an Stellenbezeichnung statt an Dienstjahren und Abschluss.
- Ernennung und Zuweisung: Bestehende Lehrassistentinnen und Forscher sollen von den Hochschulen überprüft und bei vollständiger Erfüllung der Standards neuen Positionen zugewiesen werden.
- Einheitliche Standards: Der Entwurf schafft allgemeine Regelungen für ethische Standards, Qualifikationen und Arbeitsbedingungen aller unterstützenden Mitarbeitenden.
- Digitale Kompetenzen: Erstmals werden digitale Fähigkeiten als Kriterium bei den Bestimmungen genannt.
Die Neuausrichtung steht für eine stärker managementorientierte Personalpolitik: Anstellungsentscheidungen sollen sich an tatsächlichem Bedarf und Funktionen orientieren, nicht primär an formalen Titeln oder der Dauer der Dienstzeit.
Folgen für Mitarbeitende und Hochschulen
Für das unterstützende Personal bedeutet die Umstellung sowohl Chancen als auch Unsicherheiten. Chancen bestehen darin, dass Tätigkeiten, Verantwortung und spezifische Fähigkeiten — etwa in der IT oder Administration — stärker gewichtet und entsprechend entlöhnt werden können. Unsicherheiten ergeben sich aus der angekündigten Überprüfung bereits ernannter Lehrassistentinnen und Forscher: Hochschulen werden prüfen, ob diese Personen die neuen Standards «vollständig erfüllen» und sie gegebenenfalls neu positionieren.
Für Hochschulen ergibt sich zusätzlicher administrativer Aufwand: Sie müssen Stellenprofile präzise definieren, Bedarfsanalysen durchführen und die Zuweisung von Mitarbeitenden entsprechend organisieren. Gleichzeitig erlaubt die neue Orientierung eine flexiblere Personalstruktur, die besser auf veränderte Anforderungen der Lehre, Forschung und Digitalisierung reagieren kann.
Was bleibt offen?
Der Entwurf fordert Rückmeldungen von Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit ein. Details zur konkreten Umsetzung bestimmter Übergangsregeln — etwa wie bestehende Dienst- und Gehaltsstufen in das neue System überführt werden — sind im veröffentlichten Auszug nicht genannt. Ebenso unklar bleiben der zeitliche Rahmen für die Umsetzung und die konkreten Anforderungen an die digitalen Kompetenzen.
| Aktuelle Grundlage | Vorgeschlagene Grundlage |
|---|---|
| Primär Qualifikation und Dienstalter | Primär Stellenbezeichnung und Bedarf der Einrichtung |
| Separate Regelungen je Position | Allgemeiner Rechtsrahmen für alle unterstützenden Rollen |
Der Entwurf signalisiert einen strategischen Wandel in der Personalpolitik des Hochschulbereichs: weg von starren Laufbahnmodellen, hin zu einer anpassungsfähigeren, funktionsorientierten Verwaltung. Wie diese Reform in der Praxis ausgestaltet wird, hängt nun vom weiteren Vernehmlassungsprozess und von den konkreten Umsetzungsbestimmungen der Hochschulen ab.