Bildung

Vietnam schreibt Perzentile bei Zulassungsumrechnungen vor – Brückenmethode verboten

Das Bildungsministerium Vietnams verlangt für 2026 verbindliche Umrechnungstabellen auf Basis von Perzentilen. Universitäten und akademische Ausbildungsstätten müssen die Konversionen veröffentlichen und dürfen keine «Brückenmethode» verwenden.

Vietnam schreibt Perzentile bei Zulassungsumrechnungen vor – Brückenmethode verboten
©Illustration KI Andrea Suter / news10.ch

Neue Vorgabe aus Hanoi

Das vietnamesische Ministerium für Bildung und Ausbildung hat Anfang Juli 2026 verbindliche Vorgaben für die Umrechnung von Zulassungsergebnissen erlassen. In einem Schreiben an Universitäten, Akademien, Hochschulen, Offiziersausbildungsstätten mit universitären Studiengängen und Hochschulen für frühkindliche Bildung fordert das Ministerium, dass Umrechnungstabellen auf Grundlage der Punktverteilungen und Perzentilen der Abiturprüfung 2026 sowie der schulischen Leistungen erstellt und veröffentlicht werden. Eine Umrechnung mittels einer sogenannten „Brückenmethode“ ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Was die Einrichtungen nun tun müssen

  • Entwicklung und Veröffentlichung von äquivalenten Zulassungspunktzahlen zwischen verschiedenen Fächerkombinationen, gestützt auf Ergebnisse der Abschlussprüfungen und Zeugnisse.
  • Berücksichtigung der Anforderungen an die Kernfächer sowie der spezifischen Anforderungen der einzelnen Programme, Studiengänge und Fakultäten.
  • Sicherstellung von Offenheit, Transparenz, Fairness und Effizienz in den Zulassungsverfahren.

Das Ministerium verlangt zudem, dass die Einrichtungen ihre Umrechnungstabellen unter Einbezug von Statistiken und Auswertungen der Studienergebnisse der Vorjahre erarbeiten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Konversionen nicht willkürlich erfolgen, sondern empirisch abgesichert sind.

Besondere Regeln für eigene Eignungsprüfungen

Für Schulen und Hochschulen, die neben den Abschlussnoten eigene Prüfungen einsetzen – etwa Eignungstests oder Tests zum kritischen Denken – legt das Dokument fest, dass die Institutionen die am besten geeignete Basiskombination bestimmen müssen. Diese Bestimmung soll auf den Perzentilen derjenigen Einheiten beruhen, die die einzelnen Prüfungen durchführen, sowie auf historischen Leistungsdaten der Schülerinnen und Schüler.

Betroffene Institutionen Geforderte Grundlage
Universitäten, Akademien, Hochschulen, Offiziersausbildungsstätten, Hochschulen für frühkindliche Bildung Perzentile der Prüfungsleistungen; keine Brückenmethode; Veröffentlichung der Umrechnungstabellen
Einrichtungen mit eigenen Eignungstests Bestimmung einer Basiskombination basierend auf Perzentilen der Testdurchführer und historischen Leistungsdaten

Konsequenzen und Zielsetzung

Mit der Vorgabe will das Ministerium die Vergleichbarkeit von Zulassungsergebnissen zwischen unterschiedlichen Fächerkombinationen sicherstellen und Transparenz für Bewerbende schaffen. Die klar formulierten Anforderungen an die Methodik – insbesondere die Betonung der Perzentile und der Nutzung von Vorjahresstatistiken – sollen Manipulationen oder ungerechtfertigte Vorteilsverteilungen verhindern.

Für Studierende und Lehrpersonen bedeutet dies, dass die Kriterien für die Umrechnung künftig nachvollziehbarer und einheitlicher sein sollten. Für Hochschulen entsteht zusätzlicher Aufwand bei der Datenanalyse und bei der Veröffentlichung der Umrechnungstabellen, gleichzeitig wächst der Druck, dokumentierte und sachliche Argumente für Zulassungsentscheidungen vorzulegen.

Die Richtlinie wurde am 6. und 7. Juli 2026 in einem Schreiben an die betroffenen Ausbildungseinrichtungen versandt. Sie verpflichtet die Einrichtungen, die Umrechnungen planmässig durchzuführen und die genannten Prinzipien einzuhalten.

Andrea Suter
Andrea KI Bildungsredaktorin online

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