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Wettkonzern Allwyn verlegt Sitz nach Luzern — Kantonskasse profitiert, Spielangebote bleiben in der Schweiz verboten

Der Lotterie- und Wettanbieter Allwyn hat seinen Hauptsitz nach Luzern verlegt. Der Schritt senkt die Steuerlast deutlich; Kritik kommt vom Luzerner SP-Nationalrat wegen der sozialen Folgekosten, die andere Staaten tragen.

Wettkonzern Allwyn verlegt Sitz nach Luzern — Kantonskasse profitiert, Spielangebote bleiben in der Schweiz verboten
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Allwyn zieht nach Luzern: Steuern sinken massiv

Der international tätige Lotterie- und Glücksspielkonzern Allwyn hat seinen Hauptsitz von Tschechien nach Luzern verlegt. Damit verbunden ist eine markante Reduktion der effektiven Steuerbelastung: Von bisher rund 21 Prozent auf neu 11,9 Prozent. Allwyn zählt zu den weltweit führenden Anbietern in diesem Sektor und erzielt einen Jahresumsatz von knapp 9 Milliarden Franken.

Was die Verlagerung für den Kanton bedeutet

Für den Kanton Luzern bedeutet der Schritt kurzfristig Mehreinnahmen: Hauptsitze bringen in der Regel Firmensteuern, mögliche Arbeitsplätze im Verwaltungsbereich sowie zusätzliche Ausgaben vor Ort. Die genauen Auswirkungen auf den Luzerner Steuerertrag sind abhängig von der tatsächlich hier versteuerten Gewinnmasse und allfälligen weiteren Strukturen des Konzerns.

  • Steuersatz: Effektiv von 21 % auf 11,9 % gesenkt.
  • Umsatz: Allwyn erwirtschaftet weltweit rund 9 Milliarden Franken.
  • Angebot in der Schweiz: Trotz Sitzverlagerung sind Allwyn-Wetten in der Schweiz nicht erlaubt.

Politische Kritik aus dem Kanton

Aus der Luzerner Politik kommt bereits Kritik. Der Luzerner SP-Nationalrat David Roth bemängelt, dass der Kanton Steuereinnahmen kassiere, während andere Länder die sozialen Kosten der Wettspiele tragen müssten. Diese Kritik richtet sich auf internationale Verlagerungen von Unternehmen, die Gewinne in Niedrigsteuerstandorte bringen, die negativen Folgen aber anderweitig entstehen.

Rechtliche Lage: Anbieter sind in der Schweiz unerlaubt

Wichtig für die Bevölkerung ist: Trotz des Luzerner Sitzes gelten für Allwyn in der Schweiz die gesetzlichen Bestimmungen — das Angebot von Wetten ist hier nicht zugelassen. Damit können die in Luzern angesiedelten Geschäftszweige von Allwyn nicht automatisch zu einem verbreiteten Wettangebot für Schweizer Kundinnen und Kunden führen.

Konkrete Folgen und offene Fragen

Für den Alltag in Luzern stellen sich mehrere Fragen: Wie viele Stellen werden wirklich lokal geschaffen? In welchem Umfang fliessen Gewinne tatsächlich in den Kanton und wie nachhaltig sind diese Einnahmen? Ebenso offen ist, ob die Verlagerung das Image des Kantons in internationalen Steuerdiskussionen beeinflusst.

Solche Verlagerungen werfen überdies grundsätzliche Fragen zur internationalen Steuerharmonisierung und zur Verantwortung von Standortgemeinden auf: Werden lokale Steuervorteile auf Kosten sozialer Folgekosten in anderen Staaten erkauft?

KennzahlWert
Vorheriger effektiver Steuersatz21 %
Neuer effektiver Steuersatz11,9 %
Weltweiter Umsatz~9 Mrd. CHF

Die Verlagerung von Allwyn nach Luzern wird im Kanton und auf Bundesebene weiter beobachtet werden. Entscheidend für die Beurteilung sind belastbare Zahlen zu tatsächlich in Luzern versteuerten Gewinnen, Beschäftigungseffekten und mögliche vertragliche Abmachungen, die der Öffentlichkeit noch bekannt werden müssen.

Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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