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Zwei junge Töfffahrer gefasst: Auf der A2 mit bis zu 246 km/h unterwegs

Nach aufwendigen Ermittlungen hat die Luzerner Polizei zwei Lernfahrer verhaftet, die sich Mitte Mai 2025 einer Kontrolle entzogen und auf der Autobahn mehrfach massiv das Tempolimit überschritten haben. Den beiden Beschuldigten wurden die Lernfahrausweise entzogen und die Motorräder beschlagnahmt.

Zwei junge Töfffahrer gefasst: Auf der A2 mit bis zu 246 km/h unterwegs
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Festnahmen nach Flucht vor Polizeikontrolle

Die Luzerner Polizei hat zwei junge Motorradfahrer identifiziert und festgenommen, die sich Mitte Mai 2025 einer Kontrolle in der Stadt Luzern entzogen hatten. Es handelt sich um einen 19‑ und einen 20‑jährigen Schweizer, wohnhaft in den Kantonen Obwalden bzw. Nidwalden. Die Ermittlungen ergaben mehrere schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn A2.

Konkrete Messwerte

Bei den festgestellten Tempoüberschreitungen wurden folgende Nettogeschwindigkeiten ermittelt:

MessungSignalisiertes LimitErmittelte Nettogeschwindigkeit
Tunnel Schlund (Fahrtrichtung Süden)100 km/h246 km/h
Autobahn nach Einfahrt Kriens (Fahrtrichtung Süden)100 km/h190 km/h
Tunnel Kirchenwald (Kanton Nidwalden)80 km/h140 km/h

Polizeiliche Massnahmen und Verfahren

Nach umfangreichen Ermittlungen und Vernehmungen gestanden beide Beschuldigten die Taten. Die Luzerner Polizei teilte mit, dass den Männern die Lernfahrausweise vorläufig abgenommen wurden. Bis zu einer Entscheidung des Strassenverkehrsamts dürfen sie keine Motorfahrzeuge lenken. Zudem wurden die beiden Motorräder beschlagnahmt und durch das Strassenverkehrsamt Luzern expertisiert. Dabei stellte sich heraus, dass beide Fahrzeuge nicht den geltenden Vorschriften entsprachen. Das Strafverfahren führt die Staatsanwaltschaft Luzern.

Auswirkungen und Hinweise für Verkehrsteilnehmende

Die Vorgänge illustrieren die Gefahren extremer Geschwindigkeit, insbesondere auf hoch frequentierten Autobahnabschnitten und in Tunnels. Für die Bevölkerung im Kanton Luzern sind folgende Punkte relevant:

  • Tempolimits gelten auch für Lernfahrer; Verstösse können rasch straf- und verwaltungsrechtliche Folgen haben.
  • Bei vorläufigem Entzug des Lernfahrausweises ist es strafbar, weiterhin Fahrzeuge zu führen.
  • Beschlagnahmte Fahrzeuge werden durch das Strassenverkehrsamt geprüft; technische Mängel können zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.

Ermittlungsstand

Die Staatsanwaltschaft Luzern führt die Untersuchung weiter. Konkrete strafrechtliche Anklagen oder Verfahrensentscheide wurden bislang nicht publiziert. Die Polizei hatte nach dem Vorfall im Mai 2025 Zeugen aufgerufen; die Festnahmen erfolgten nach den anschliessenden, intensiven Ermittlungen.

Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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