Unfall auf der Rosenbergstrasse: Bergungs- und Verkehrsbehinderungen
In Neuhausen am Rheinfall ereignete sich am Montagmittag ein Alleinunfall: Eine 83-jährige Autofahrerin kollidierte mit einer Mauer auf der Rosenbergstrasse. Nach Angaben der Schaffhauser Polizei wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken; das Auto musste durch ein Bergungsunternehmen abgeschleppt werden.
Der Unfall ereignete sich gegen 12.40 Uhr, als die Fahrerin von Schaffhausen in Richtung Kreuzstrasse unterwegs war. In einer leichten Linkskurve unmittelbar nach dem Fussgängerstreifen beim Charlottenweg verlor sie offenbar aufgrund einer Ablenkung die Kontrolle über das Fahrzeug. Zuerst touchierte das Auto den rechtseitigen Randstein, überquerte dann das Trottoir und prallte gegen die angrenzende Mauer. Nach rund 25 Metern kam das Fahrzeug wieder auf der Strasse zum Stehen.
„Am Montag, um circa 12.40 Uhr, fuhr eine 83-jährige Frau mit ihrem Auto von Schaffhausen herkommend auf der Rosenbergstrasse in Neuhausen am Rheinfall in Richtung Kreuzstrasse.“
Konsequenzen für Verkehr und Anwohner
Während der Unfallaufnahme kam es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen auf der Rosenbergstrasse. Die genaue Dauer der Behinderungen wurde nicht angegeben; Anwohner und Verkehrsteilnehmende mussten jedoch mit Verzögerungen rechnen, bis das stark beschädigte Fahrzeug abgeschleppt war.
- Ort: Rosenbergstrasse, Neuhausen am Rheinfall
- Zeit: rund 12.40 Uhr am Montag
- Personen: 83-jährige Fahrerin, keine Verletzten
- Schaden: mehrere tausend Franken, Fahrzeug abgeschleppt
Daten im Überblick
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Datum / Zeit | Montag, ca. 12.40 Uhr |
| Strasse | Rosenbergstrasse (Richtung Kreuzstrasse) |
| Ursache (laut Polizei) | Ablenkung |
| Personen | Keine Verletzten |
| Sachschaden | Mehrere tausend Franken |
Die Schaffhauser Polizei hat den genauen Hergang aufgenommen. Für die Bevölkerung bleibt wichtig: Bei Fahrten durch das Ortszentrum von Neuhausen sind insbesondere Fussgängerstreifen und Kurvenabschnitte erhöhte Gefahrenstellen; bereits kleine Ablenkungen können zu Sachschäden und Verkehrsbehinderungen führen.