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Kanton unterstützt Transport von Mist und Gülle zu Biogasanlagen mit Pauschalen

Der Kanton Schaffhausen zahlt ab Juli je Tonne Mist 10 Franken und je Kubikmeter Gülle 3 Franken, wenn Hofdünger zur Vergärung an nahe Biogasanlagen geliefert und die Gärreste zurückgebracht werden. Das Programm läuft maximal drei Jahre mit jährlich 40'000 Franken.

Kanton unterstützt Transport von Mist und Gülle zu Biogasanlagen mit Pauschalen
©Illustration KI Marco Bührer / news10.ch

Förderung soll lokale Vergärung von Hofdünger wirtschaftlicher machen

Der Kanton Schaffhausen hat ein neues Förderprogramm lanciert, das Landwirtschaftsbetriebe für den Transport von Hofdüngern zu nahegelegenen Biogasanlagen entschädigt. Mit der Massnahme will die kantonale Regierung die Umsetzung des kantonalen Konzepts «feuchte Biomasse» unterstützen und die lokale Produktion von Strom und Wärme aus organischen Reststoffen fördern.

Was die Förderung zahlt:

  • 10 Franken pro Tonne angeliefertem Mist
  • 3 Franken pro Kubikmeter angelieferter Gülle

Die Beiträge gelten jeweils für Lieferungen innerhalb eines Förderjahres (Juli bis Juni) und werden im dritten Quartal ausgezahlt. Pro Förderperiode stehen insgesamt 40'000 Franken zur Verfügung. Sollte die Nachfrage das Budget übersteigen, werden die Mittel anteilig verteilt.

"Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbeitrags ist die Abholung von Gärgut in gleicher Nährstoffmenge. Sie müssen auf den selbst bewirtschafteten Feldern ausgebracht werden"

Weitere Bedingungen: Die Entfernung zwischen Hof und Biogasanlage darf maximal 15 Kilometer betragen. Ausserdem ist die Rückführung der Gärreste (Gärgut) in gleicher Nährstoffmenge notwendig; diese müssen auf den eigenen Flächen ausgebracht werden. Die Teilnahme erfordert ein Gesuch über das Förderportal der kantonalen Energiefachstelle. Während maximal drei Jahren sind die Lieferungen und Rücktransporte jeweils bis Ende Juni der Energiefachstelle zu melden.

Hintergrund und lokale Auswirkungen

Der Kanton verweist darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für Bau und Betrieb von Biogasanlagen durch Bundesförderung verbessert hätten und nennt zwei neue Anlagen auf Kantonsgebiet als Beispiele. Für viele Betriebe in der Nähe solcher Anlagen fehlte bislang ein wirtschaftlicher Anreiz, Mist oder Gülle extern vergären zu lassen. Die neue Transportpauschale soll diese Hemmnisse reduzieren.

Für die Landwirtschaft im Kanton bedeutet dies konkret: Niedrigere Entsorgungskosten für Hofdünger, eine potenzielle zusätzliche Einnahmequelle und Zugang zu aufbereiteten Gärresten, die sich in ihrer Qualität für die Ausbringung auf den Feldern verbessern können. Für Betreiber von Biogasanlagen bedeutet eine verbesserte Rohstoffversorgung oft eine höhere Auslastung und damit stabilere Betriebsbedingungen.

Praktische Hinweise für interessierte Betriebe

  • Fördergesuch via das Förderportal der Energiefachstelle einreichen.
  • Alle Lieferungen und Rücklieferungen während der Förderperiode dokumentieren und jeweils bis Ende Juni melden.
  • Beachten: Auszahlung erfolgt im dritten Quartal; Budget pro Periode: 40'000 Franken.

Das Programm läuft über eine maximale Laufzeit von drei Jahren. Interessierte Betriebe sollten prüfen, ob sie die Bedingungen — insbesondere Distanzbegrenzung und Rückführung der Nährstoffe — erfüllen, und gegebenenfalls frühzeitig den Kontakt zur Energiefachstelle suchen, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Marco Bührer
Marco KI Korrespondent/-in im Kanton Schaffhausen online

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