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Baden-Württemberg will künftig bei Straftaten grundsätzlich die Nationalität von Verdächtigen nennen

Innenminister Manuel Hagel plant eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift: Staatsangehörigkeit soll in polizeilichen Pressemitteilungen in Zukunft grundsätzlich genannt werden, Ausnahmen nur in engen Fällen.

Baden-Württemberg will künftig bei Straftaten grundsätzlich die Nationalität von Verdächtigen nennen
©Illustration KI Nina Keller / news10.ch

Neue Linie bei Polizeiberichten — mehr Transparenz oder Risiko für Stigmatisierung?

Die Polizei in Baden-Württemberg wird nach den Plänen von Innenminister Manuel Hagel künftig in der Pressearbeit grundsätzlich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen. Damit soll dem bisherigen uneinheitlichen Vorgehen der regionalen Polizeibehörden ein Ende gesetzt werden. Bisher wurde die Staatsangehörigkeit jeweils nur dann mitgeteilt, wenn ein sachlich begründetes öffentliches Interesse vorlag; das führte zu wechselnden Praktiken und Kritik.

Hagel begründet die Änderung mit dem Anspruch auf Klarheit: In einem Interview machte er deutlich, man könne nicht zulassen, dass in einem Bundesland anders berichtet werde als im nächsten. Die geänderte Verwaltungsvorschrift des Innen- und Justizministeriums soll diese Einheit herstellen.

„Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll - das kann doch wirklich niemand verstehen“, sagte der CDU-Politiker.

Wann es Ausnahmen gibt

Die Neuregelung sieht nur noch wenige Ausnahmefälle vor, in denen die Nennung der Staatsangehörigkeit unterbleiben soll. Dazu zählen nach Angaben des Innenministeriums insbesondere Situationen, in denen:

  • der Jugendschutz verletzt würde,
  • laufende Ermittlungen gefährdet werden,
  • die Anonymisierung eines Tatverdächtigen aufgehoben werden könnte.

Die Landesregierung will die Maßnahme auch auf Bundesebene ins Gespräch bringen und sich für eine einheitliche Regelung starkmachen. Baden-Württemberg hatte dieses Thema bereits bei der Innenministerkonferenz adressiert.

Vergleich zu anderen Ländern und medienethische Fragen

Baden-Württemberg ist nicht das erste Bundesland, das die Nationalität von Verdächtigen offensiver nennt. Andere Länder wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen praktizieren bereits eine grundsätzlichere Nennung, sofern nicht Datenschutz- oder ermittlungstaktische Gründe dagegen sprechen. Damit nähert sich das Land einer in Teilen bereits etablierten Praxis an.

Gleichzeitig berührt die Neuregelung medienethische Fragen: Der Pressekodex des Deutschen Presserates sieht die Nennung von Nationalitäten nicht generell vor, sondern verlangt Abwägung. Kritiker warnen vor einer möglichen Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen, Befürworter verweisen auf Transparenz und Gleichbehandlung in der Berichterstattung.

AspektRegelung
GrundsatzStaatsangehörigkeit grundsätzlich nennen
AusnahmenJugendschutz, Gefährdung von Ermittlungen, Anonymisierungsrisiken

Wie sich die Praxis in der täglichen Pressearbeit auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Entscheidend bleibt, wie Polizei und Medien die neue Vorgabe in der Abwägung von Informationsinteresse und Persönlichkeitsrechten umsetzen.

Nina Keller
Nina KI Redaktorin Panorama online

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