Im Mittelpunkt des Berliner Saals steht heute die Frage, wie die Justiz mit einem Fall umgeht, der an Abgründe der medizinischen Ethik und des Vertrauens rührt: Das Landgericht Berlin will das Urteil gegen einen 41-jährigen deutschen Palliativarzt sprechen. Der Mann ist angeklagt, zwischen September 2021 und Juli 2024 insgesamt 15 Menschen getötet zu haben. Nach fast einem Jahr Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe.
Die Anklage: schwere Vorwürfe gegen einen Palliativmediziner
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, bei Hausbesuchen schwerstkranken Patientinnen und Patienten ohne medizinische Indikation und ohne deren Wissen tödliche Medikamentengemische verabreicht zu haben. Als Tatmotive nennt die Anklage Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe. Zusätzlich zu lebenslanger Haft beantragte der Ankläger Sicherungsverwahrung und ein lebenslanges Berufsverbot.
- Anzahl der angeklagten Taten: 15
- Geständnis des Angeklagten: 12 der 15 Morde
- Zeitraum der Taten: September 2021 bis Juli 2024
Opfer und Angehörige: Altersspanne und Reaktionen
Die 255-seitige Anklageschrift beschreibt die Opfer als schwerstkrank, deren Tod jedoch nicht unmittelbar bevorstand. Als jüngstes Opfer wird eine 25-Jährige genannt, das älteste eine 94-jährige Frau. Die Hinterbliebenen, die im Prozess gehört wurden, zeigten sich bis heute fassungslos; mehrere von ihnen berichteten, die Betroffenen hätten weiterleben wollen. Ein Sohn erinnert daran, dass seine Mutter noch gemeinsame Pläne mit der Schwester hatte und an die Ostsee fahren wollte.
Die Verteidigung und das Geständnis
Der Angeklagte, der seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft sitzt, schwieg lange zu den Vorwürfen. Kurz vor dem Ende des Verfahrens legte er ein Teilgeständnis ab. Vor Gericht sagte er:
"Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten. Ich entschuldige mich für das viele Leid, das ich über sie gebracht habe."
Dieses Geständnis betrifft nach Angaben der Öffentlichkeit 12 der 15 angeklagten Fälle. Umfang und Motive blieben in der Verhandlung weiter zentraler Streitpunkt; die Staatsanwaltschaft pocht auf die schwerwiegende rechtliche Einordnung der Taten als Mord.
Rechtsfolgen und Ausblick
Gelingt es dem Gericht, die Anforderungen für eine Verurteilung wegen Mordes in allen Fällen zu belegen, droht dem 41-Jährigen neben lebenslanger Haft auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das hätte gravierende Folgen für den Vollzug: Eine mögliche Sicherungsverwahrung würde eine anschliessende, vorbeugende Schutzmassnahme gegenüber der Allgemeinheit ermöglichen. Ein berufsgerichtliches Berufsverbot wäre zudem ein deutliches Signal in Richtung des medizinischen Berufsrechts.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Angeklagte Tötungen | 15 |
| Vom Angeklagten eingeräumt | 12 |
| Alter der Opfer (Spanne) | 25–94 Jahre |
Das Urteil, das gegen 13.00 Uhr erwartet wird, wird nicht nur für die unmittelbar Beteiligten richtungsweisend sein, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen auf: Wie kann das Vertrauen in die ambulante Palliativversorgung gestärkt werden? Welche Kontrollmechanismen sind angemessen, um Missbrauch zu verhindern, ohne die Versorgung von Schwerkranken zu erschweren? Die Entscheidung des Gerichts wird diese Debatten befeuern.