Landkreis geht eigenen Weg — Gelder des Landes reichen nicht
Der Versuch, Rettungsdienste für Bürgerinnen und Bürger gebührenfrei zu gestalten, ist in Brandenburg ins Stocken geraten: Märkisch-Oderland verschickt rückwirkend rund 2.100 Gebührenbescheide für Einsätze aus dem Jahr 2025, um ein strukturelles Defizit auszugleichen. Die Landesregierung hat zwar Hilfen angekündigt — doch die Kreisverwaltung sieht das als unzureichend an und verteidigt ihre Entscheidung, Rechnungen an Betroffene zu senden.
Das Gesundheitsministerium hatte zuvor erklärt, die angekündigten Mittel von je 40 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 seien ein Beitrag, um Finanzlücken zu schließen. Ministeriumssprecher Uwe Meier bezeichnete die Zuwendungen als ein "Puzzlestück" in andauernden Verhandlungen zwischen Kommunen, Krankenkassen und den Verbänden. Ziel sei es, nachträgliche sowie künftige Gebührenbescheide zu verhindern.
„Die Mittel sind nicht ausreichend“, sagte eine Sprecherin des Landkreises.
Argumente und Zahlen
Der Kreis begründet die Bescheide mit konkreten Kosten: Nach Angaben der Sprecherin belaufen sich die jährlichen nicht beglichenen Rettungsfahrten ohne Klinikaufnahme auf etwa 2,2 Millionen Euro. Zusätzlich soll es ein Defizit von insgesamt sechs Millionen Euro über die vergangenen drei Jahre geben. Der Kreis erwartet, dass die Landesmittel möglicherweise helfen könnten, Gebühren für das Jahr 2026 zu vermeiden — für frühere Jahre seien die angekündigten Hilfen jedoch nicht ausreichend.
- Rückwirkende Bescheide: rund 2.100 für 2025
- Landeshilfen: 40 Millionen Euro pro Jahr (2026, 2027)
- Kreisdefizit: ca. 2,2 Millionen Euro jährlich plus 6 Millionen Euro für drei Jahre
| Position | Betrag |
|---|---|
| Landeshilfe (2026/2027 je) | 40 Mio. € |
| Jährliche Kosten nicht bezahlter Fahrten | 2,2 Mio. € |
| Defizit vorherige 3 Jahre | 6 Mio. € |
Folgen und Ausblick
Die Auseinandersetzung beleuchtet ein grundsätzliches Problem: Rettungsdienste verursachen Kosten, selbst wenn Patientinnen und Patienten nicht stationär behandelt werden. Üblicherweise übernehmen Landkreise diese Kosten, die Krankenkassen erstatten in der Regel — doch Lücken entstehen. Kommunale Spitzenverbände, Kassen und das Ministerium verhandeln weiter über Lösungen, die nachträgliche Belastungen vermeiden sollen. Bis ein verbindliches Modell steht, bleibt jedoch die Frage offen, wer kurzfristig für vergangene Löcher in der Kasse geradesteht.
Für Betroffene bedeutet das: Sie könnten Post mit Gebührenbescheiden erhalten, während Politik und Verbände versuchen, eine finanziell tragfähige und sozial akzeptable Lösung zu finden.