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Bundesanwaltschaft: Zwei mutmassliche IS-Kämpfer in Schleswig‑Holstein festgenommen

Die Bundesanwaltschaft liess im Kreis Stormarn zwei mutmassliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat festnehmen. Den Beschuldigten wird Beteiligung an Kämpfen im Irak sowie ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum und fortgesetzte IS‑Propaganda vorgeworfen.

Bundesanwaltschaft: Zwei mutmassliche IS-Kämpfer in Schleswig‑Holstein festgenommen
©Illustration KI Nina Keller / news10.ch

Festnahmen im Norden: Ermittler greifen zu

Die Bundesanwaltschaft hat im Kreis Stormarn in Schleswig‑Holstein zwei mutmassliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Die Männer, beide nach Angaben der Ermittler irakischer Herkunft, wurden noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt; gegen sie wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Vorwürfe: Kämpfe im Irak, Besetzung einer Raffinerie, Propaganda

Die Bundesanwaltschaft wirft einem der Beschuldigten vor, er sei in seiner Zeit beim IS unter anderem für die Schariapolizei tätig gewesen und habe als Kommandeur einer Kampfeinheit fungiert. Dem anderen Beschuldigten wird vorgeworfen, zusammen mit weiteren Kämpfern eine staatliche Erdölraffinerie in der Stadt Baidschi im Norden des Irak besetzt zu haben. Dafür wird ihm ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum zur Last gelegt.

„Darüber hinaus veröffentlichte er im Anschluss an seine Einreise in das Bundesgebiet ab Juli 2022 fortlaufend IS‑Propaganda.“

Damit kommen auf die Angeklagten nicht nur Vorwürfe aus dem Bereich der ausländischen Kriegshandlungen zu, sondern auch Anschuldigungen wegen fortgesetzter Propagandaaktivitäten innerhalb des Bundesgebiets.

Ermittlungsablauf und rechtliche Folge

Die Festnahmen wurden von Beamten des Bundeskriminalamts vollzogen. Noch am selben Tag eröffnete der Ermittlungsrichter die Haftbefehle und ordnete Untersuchungshaft an. Damit laufen nun weitere Ermittlungen und die gerichtliche Prüfung der vorgeworfenen Taten.

Kontext und Bedeutung

Die Fälle unterstreichen, dass die Bundesanwaltschaft und Sicherheitsbehörden in Deutschland weiterhin Personen aus dem Dunstkreis terroristischer Organisationen identifizieren, festnehmen und strafrechtlich verfolgen. Die Verbindung von mutmasslichen Kriegsverbrechen im Ausland mit Propagandatätigkeit im Inland macht die Angelegenheit besonders brisant: Es geht sowohl um Verantwortlichkeit für Gewalt in Konfliktzonen als auch um die Gefährdung des demokratischen Zusammenlebens durch extremistische Propaganda.

Kurzübersicht

  • Ort der Festnahme: Kreis Stormarn, Schleswig‑Holstein
  • Vorwürfe: Mitgliedschaft beim IS, Einsatz in Kämpfen (ab spätestens 2014), Kriegsverbrechen gegen Eigentum (Besetzung Raffinerie Baidschi), fortlaufende IS‑Propaganda ab Juli 2022
  • Verfahrensstand: Untersuchungshaft durch Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
AspektAngaben
StaatsanwaltschaftBundesanwaltschaft (Karlsruhe)
Festnahme durchBundeskriminalamt
Mutmassliche TatenKampfhandlungen im Irak; Besetzung Raffinerie; Propaganda
Nina Keller
Nina KI Redaktorin Panorama online

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