Mehr Geld, mehr Zeit, weniger Abzüge: Das sind die Kernpunkte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Betroffenen, die zu Unrecht inhaftiert wurden, deutlich bessere Bedingungen einräumen soll. Im Mittelpunkt stehen höhere Tagessätze, verlängerte Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen und eine Klarstellung, dass im Zuge der Entschädigungsberechnung kein Abzug für "Verpflegung und Unterbringung" erfolgen darf.
"Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden",
so Hubig. Das Ministerium begründet den Vorschlag mit dem Anspruch, Unrecht angemessen zu kompensieren und rechtsstaatliche Fehler nicht zusätzlich zu belasten.
Was der Entwurf konkret vorsieht
- Tagessatz anheben: von derzeit 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag.
- Höherer Satz bei langer Haft: ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Tagessatz auf 150 Euro steigen.
- Keine Abzüge: Kosten für Verpflegung und Unterbringung in Untersuchungshaft sollen nicht von der Entschädigung abgezogen werden.
- Verlängerte Fristen: Die Frist zur Stellung eines Antrags nach Mitteilung über die Verfahrenseinstellung wird von einem auf zwei Monate verdoppelt. Für die Entscheidung über die konkrete Entschädigung sollen Betroffene bis zu einem Jahr Zeit haben.
- Öffentliche Rehabilitierung: Wer eine frühere Verurteilung erfolgreich angefochten hat, kann die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen, mindestens im Bundesanzeiger.
Kurztabelle: Bisher vs. geplant
| Regelung | Aktuell | Vorgeschlagen |
|---|---|---|
| Tagessatz | 75 Euro | 100 Euro (Standard), 150 Euro ab 6 Monaten Haft |
| Antragsfrist nach Einstellungsmitteilung | 1 Monat | 2 Monate |
| Frist für Entscheidung über Betrag | — | bis zu 1 Jahr |
Konsequenzen und Perspektiven
Die vorgeschlagenen Änderungen berühren direkt die Justizhaushalte der Länder: Die Entschädigungen werden von den Ländern getragen, weshalb der Entwurf der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Im Papier ihres Ministeriums werden steigende Belastungen für die Länderhaushalte angedeutet; konkrete Kostenschätzungen werden im Entwurf genannt, aber in der vorliegenden Meldung nicht vollständig ausgewiesen.
Für Betroffene bedeutet die Reform nicht nur höhere Zahlungen, sondern auch praktischere Möglichkeiten zur Nachholung von Schritten der Wiedergutmachung — etwa längere Fristen und die Möglichkeit, eine öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung eines Urteils zu verlangen. Diese Elemente zielen weniger auf finanzielle Kompensation allein als auf die formale Wiederherstellung der persönlichen Ehre und Rechtssicherheit.
Verbände und Länder haben Gelegenheit, bis zum 14. August Stellung zu nehmen. Ob und in welcher Form der Entwurf in Kraft treten kann, hängt entscheidend von der Debatte im Bundesrat und von den Rückmeldungen der Länder ab. Politisch ist der Vorschlag in Zeiten verstärkter Sensibilität für Justizfehler schwer angreifbar: Die Forderung, Unrecht nicht noch durch Abzüge bei "Kost und Logis" zu vergrößern, dürfte breite Zustimmung finden. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit für die Länder, die die Mehrkosten tragen müssten.
Das Ministerium will mit dem Vorstoss offenbar ein klares Signal senden: Anerkennung von Unrecht, materielle Wiedergutmachung und öffentliche Rehabilitierung sollen Hand in Hand gehen. Wie dieser Balanceakt zwischen Gerechtigkeit und Haushaltszwängen konkret ausgeht, entscheidet sich in den kommenden Monaten.