Der Bund hat die Vernehmlassung zur geplanten Verschärfung der Lex Koller abgeschlossen. Ziel der Revision ist es, mehr Wohnraum für in der Schweiz wohnhafte Personen zu schaffen, indem der Zugang von Personen im Ausland zu bestimmten Immobilienanlagen und -titeln eingeschränkt wird. Die Rückmeldungen aus Politik und Wirtschaft sind deutlich gespalten: Während Linke und Rechte die Massnahme begrüssen, warnen wirtschaftsnahe Parteien und Verbände vor negativen Folgen.
Worum es konkret geht
Geplant sind mehrere einschneidende Änderungen, die sich an unterschiedlichen Marktsegmenten orientieren. Kernpunkte der Vorlage sind:
- Kein Erwerb von Aktien börsenkotierter Wohnimmobiliengesellschaften durch Personen im Ausland.
- Kein Erwerb von regelmässig gehandelten Anteilen an Immobilienfonds mit Fokus auf Wohnimmobilien durch Personen im Ausland.
- Käufe von Geschäftsimmobilien durch Personen im Ausland sollen nur dann bewilligungsfrei bleiben, wenn sie dem eigenen Betrieb dienen.
- Bei Drittstaatsangehörigen sollen zusätzliche Bewilligungspflichten für Hauptwohnungen eingeführt werden.
Der Bundesrat begründet die Massnahme mit der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und dem Bestreben, Wohnraum für in der Schweiz Wohnhafte zu sichern. Die Vorlage soll verhindern, dass ausländisches Kapital über die Börse oder Fonds den Schweizer Wohnungsmarkt beeinflusst und so Preise oder Verfügbarkeit unbeabsichtigt verändert.
Reaktionen und Streitlinien
Die politischen Positionen gehen weit auseinander. Linke und rechte Parteien sprechen von einer längst überfälligen Korrektur, wirtschaftsnahe Kreise befürchten negative Effekte auf Kapitalzuflüsse und Investitionsbereitschaft. Die Debatte konzentriert sich auf zwei Grundfragen: Führt eine Beschränkung ausländischer Käufer tendenziell zu mehr bezahlbarem Wohnraum für Einheimische, oder verdrängt sie notwendiges Kapital, das für Neubauten und Erneuerungen gebraucht wird?
„Das ist eine überfällige Verbesserung für die Mietenden und diejenigen, die Wohneigentum erwerben wollen“, sagte SP-Vizepräsidentin Jacqueline Badran.
Vertreterinnen und Vertreter der SP und der SVP betonen, ausländische Anleger hätten sich bisher über die Börse in den Wohnungsmarkt einkaufen und die bestehende Lex Koller umgehen können. Wirtschaftspartner hingegen argumentieren, dass restriktivere Regeln Investitionen abschrecken und damit die Lösung des Wohnungsproblems langfristig erschweren könnten. Die Vernehmlassung hat diese gegensätzlichen Einschätzungen bestätigt.
Was nun passiert
Mit Abschluss der Vernehmlassung wird der Bundesrat die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die Vorlage gegebenenfalls anpassen, bevor sie parlamentarisch behandelt wird. Entscheidend wird sein, wie die Kompromisse ausgestaltet werden: technische Ausnahmen, Übergangsfristen oder klare Definitionen von Fonds- und Börsenprodukten könnten die Wirkung auf den Markt erheblich verändern.
| Betroffene Kategorie | Geplante Massnahme |
|---|---|
| Börsenkotierte Wohnimmobilien | Erwerb durch Personen im Ausland verboten |
| Regelmässig gehandelte Immobilienfonds | Erwerb durch Personen im Ausland verboten |
| Geschäftsimmobilien | Bewilligungsfrei nur bei Eigennutzung |
| Hauptwohnungen (Drittstaatsangehörige) | Zusätzliche Bewilligungspflichten |
Für Mieterinnen und Mieter sowie Erwerbswillige bedeutet die Revision in erster Linie eine mögliche Einschränkung des Einflusses ausländischer Anleger auf Angebot und Preise. Für Unternehmen und Investoren sind die vorgeschlagenen Regeln eine klare Signalwirkung: Die Zulässigkeit von Kapitalflüssen in den Immobilienmarkt wird restriktiver. Wie stark sich diese Massnahmen in tatsächliche Marktveränderungen übersetzen, hängt nun von der Detailausgestaltung der Gesetzesänderung und den Reaktionen der Investoren ab.