Bundestag beschliesst Neubau von Gaskraftwerken
Der Bundestag hat dem Gesetz zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke zugestimmt. Die Entscheidung, getragen von Union und SPD, sieht vor, noch in diesem Jahr Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten zu starten. Die Anlagen sollen bis spätestens Ende 2031 ans Netz gehen und einerseits den Kohleausstieg flankieren, andererseits mögliche Kapazitätslücken im Stromsystem abdecken.
Wesentliche Vorgaben und Zeitplan
Die geplanten Kraftwerke sind zunächst auf den Betrieb mit Erdgas ausgelegt, sollen aber bereits so geplant werden, dass ein späterer Umstieg auf Wasserstoff möglich ist – technisch als "H2-ready" bezeichnet. Spätestens bis 2045 sollen sie dann «klimaneutral» betrieben werden. Parallel ist die Einführung eines Kapazitätsmarkts vorgesehen: Ab 2032 sollen Betreiber dafür entlohnt werden, jederzeit verfügbare Kapazitäten vorzuhalten, auch wenn diese nicht ständig im Einsatz sind.
„H2-ready“
Finanzierung und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Bau und der Vorhalt dieser Anlagen werden nicht ohne Kosten bleiben. Ab 2031 sollen zusätzliche Belastungen für Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Form einer Umlage greifen, mit der Fördergelder in Milliardenhöhe an die Betreiber fliessen sollen. Die genaue Höhe dieser Abgabe steht noch nicht im Gesetz, doch stellt sich die Frage, wie stark Haushalte und die Wirtschaft belastet werden.
Debatte im Parlament und wirtschaftspolitische Spannungen
Union und SPD verteidigten das Vorhaben mit dem Argument, nur so liessen sich Versorgungssicherheit und der Kohleausstieg verknüpfen. Die Opposition kritisierte die Pläne: Grüne und Linke warnen vor steigender Abhängigkeit von Gasimporten und unübersichtlichen Kosten; die AfD sprach von Milliardensummen und forderte stattdessen eine Rückkehr zur Atomkraft. In der Schlussdebatte wurde die Sorge um die finanzielle Belastung und die Klimaverträglichkeit wiederholt vorgebracht.
Konsequenzen für Wirtschaft, Industrie und Klimaziel
Für Unternehmen bedeutet die Entscheidung Planungssicherheit, zugleich aber das Risiko höherer Stromkosten. Die Industrie braucht verlässliche Kapazitäten, insbesondere in Phasen geringer erneuerbarer Einspeisung – sogenannte "Dunkelflauten". Zugleich bleibt offen, ob der erwartete Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 auf mindestens 80 Prozent der Stromerzeugung erreicht werden kann, wie die Regierung anstrebt; davon hängt stark ab, wie häufig die Gaskraftwerke tatsächlich laufen werden.
- 11 Gigawatt neue Kapazität: Ausschreibungen noch 2026, Netzanschluss bis Ende 2031.
- Finanzierung durch Umlage ab 2031 zu erwarten; Milliarden für Betreiber.
- Langfristiges Ziel: Betrieb mit Wasserstoff (H2-ready) bis 2045.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2026 | Ausschreibungen für 11 GW sollen starten |
| 2031 | Geplante Inbetriebnahme der Kraftwerke; Umlage für Verbraucher erwartet |
| 2032 | Einführung des Kapazitätsmarkts |
| 2045 | Ziel: klimaneutraler Betrieb mit Wasserstoff |
Die Gesetzesvorlage geht nun in den Bundesrat. Für die Schweiz ist das Paket relevant: Schwankungen auf dem deutschen Strommarkt und veränderte Preise beeinflussen auch den Handel und die Grenzstromflüsse. Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt zu beobachten, wie hoch die Umlage ausfällt und ob die neuen Gaskraftwerke tatsächlich nur als Reserve dienen oder regulär in den Markt eingreifen müssen.
Philipp Baumgartner, Wirtschaftsredaktor von News10