Politik Ebikon Kanton Luzern

Ebikon will sich dem kantonalen Wohnschutzgesetz unterstellen

Mieterinnen- und Mieterverband, Grüne und SP lancieren die «Wohninitiative Äbike», um Rendite‑Sanierungen und Mietanstiege in Ebikon zu stoppen. Die Initiative fordert die Unterstellung unter das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum.

Ebikon will sich dem kantonalen Wohnschutzgesetz unterstellen
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Gemeinsam gegen Mietanstiege: Ebikon startet Wohninitiative

Der Mieterinnen‑ und Mieterverband Luzern NW OW UR, die Grünen Ebikon und die SP Ebikon haben die "Wohninitiative Äbike" lanciert. Ziel ist, die Gemeinde Ebikon dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) zu unterstellen, um den Abbau preisgünstiger Wohnungen und sprunghafte Mietsteigerungen bei Neuvermietungen einzudämmen.

Die Initiantinnen und Initianten stützen ihre Forderung auf die aktuelle Lage im Ort: Es gibt nur noch sehr wenige freie Wohnungen, die Leerwohnungsziffer liege deutlich unter dem kantonalen Schnitt. Konkret waren zuletzt noch 48 freie Wohnungen gemeldet; am 9. Juli wurden nur noch 6 Wohnungen als verfügbar geführt, davon zwei befristet wegen anstehender Umbauten. Eine Beispielangabe aus Inseraten nennt Preise von rund 2'000 Franken pro Monat für eine Dreizimmerwohnung.

„Immer häufiger müssen die Ebikoner:innen feststellen, dass die Mieten bei einer Neuvermietung um einige hundert Franken erhöht werden. Häufig, ohne dass überhaupt etwas gemacht wurde.“

Dieses Zitat stammt von SP‑Einwohnerrätin Sandra Benz und fasst die Kritik an der aktuellen Praxis zusammen: Bereits einfache Sanierungen würden mitunter als Vorwand genutzt, um Mieten deutlich zu erhöhen. Mario Huber, Präsident der SP Ebikon, betont, dass durch die Unterstellung unter das GEW Umbauten bewilligungspflichtig würden, sobald dadurch der Mietzins wesentlich erhöht wird. Die Initianten sehen darin ein Instrument, um Rendite‑Sanierungen zu bremsen und bestehenden preisgünstigen Wohnraum zu erhalten.

Was bedeutet die Unterstellung unter das GEW praktisch?

  • Umbauten mit der Folge einer wesentlichen Mietzinserhöhung wären bewilligungspflichtig.
  • Gemeindeinstrumente könnten so eingesetzt werden, um den Verlust von günstigem Wohnraum zu begrenzen.
  • Die Massnahme zielt auf die Prävention von Fällen ab, in denen durch Modernisierungen oder Neuvermietungen Mietzinsen stark steigen.

Adrian Hollenstein, Vorstandsmitglied der Grünen Ebikon, kritisiert, dass in der aktuellen Situation der Markt ausgenutzt werde: Profit werde auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gemacht, während gleichzeitig das Angebot knapp bleibe.

IndikatorWert (laut Initianten)
Freie Wohnungen (zuletzt gemeldet)48
Verfügbare Wohnungen am 9. Juli6 (davon 2 befristet)
Beispielpreis für 3‑Zimmerrund 2'000 CHF/Monat

Folgen für Bewohnerinnen und Bewohner

Für Betroffene bedeutet die Initiative konkret: Mehr administrative Hürden für Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Umbau vornehmen und anschliessend die Mieten stark anheben wollen. Für Mieterinnen und Mieter könnte dies den Bestand bezahlbarer Wohnungen stabilisieren oder zumindest einen stärkeren Prüfrahmen bei Mietsteigerungen schaffen. Welche Wirkungen die Unterstellung anordnen würde, hängt zudem von der konkreten Umsetzung und den Bewilligungsverfahren ab.

Die Initiative ist bereits lanciert; weitere Schritte wie das Sammeln von Unterschriften und die politische Auseinandersetzung in Ebikon werden folgen. Bis dahin bleibt die Wohnsituation in der Gemeinde angespannt — insbesondere Haushalte mit kleineren Einkommen sehen sich laut den Initianten zunehmend von Verdrängung bedroht.

Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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