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Freispruch im Masken-Prozess vor dem Amtsgericht Cham belastet lokale Verhandlungslage

Ein 56-jähriger Angeklagter aus Roding wurde in Cham vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage freigesprochen. Entscheidend waren Zeugenaussagen — darunter ein Richter aus Regensburg — und Unterlagen zur Nachlieferung von Masken.

Freispruch im Masken-Prozess vor dem Amtsgericht Cham belastet lokale Verhandlungslage
©Illustration KI Nicole Iten / news10.ch

Gerichtssaal in Cham: Freispruch nach kurzer Verhandlung

Vor dem Amtsgericht Cham endete am Donnerstag ein Verfahren gegen einen 56-jährigen Unternehmer aus Roding mit einem Freispruch. Der Angeklagte war wegen angeblicher uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit dem Masken-Untersuchungsausschuss angeklagt worden. Das Gericht folgte nach kurzer Verhandlung den entlastenden Aussagen von Zeuginnen und Zeugen sowie vorgelegten Dokumenten.

Ungewöhnlich für einen Strafprozess war das Erscheinen eines Richters als Zeuge: Daniel Killinger wurde von der Verteidigung und dem Gericht befragt, weil seine Erinnerung an frühere Aussagen in Regensburg zur Klärung der zeitlichen Abfolge beitragen konnte. Zusätzlich bestätigte eine Mitarbeiterin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Abläufe zur Lieferung und Nachlieferung von Schutzausrüstung, was die Darstellung des Angeklagten stützte.

„Es ist unglaublich, dass ich hier sitze. Meine Angaben und die Dokumentation der Ereignisse wurden von mir und meinem Anwalt geschickt und belegt“,

lautete die empörte Äusserung des Beschuldigten zu Beginn der Verhandlung. Richterin Birgit Fischer ermahnte ihn zu einem ruhigen Ton und kündigte an:

„Wir werden aufklären, was passiert ist.“

Worum ging es konkret?

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in zwei unterschiedlichen Verfahren unterschiedliche Angaben zu den Lieferzeitpunkten von OP-Masken gemacht zu haben. Im Jahr 2022 im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags soll er angegeben haben, der Vertrag über die Lieferung von zehn Millionen OP-Masken an das LGL mit Nachlieferungen sei 2021 abgeschlossen worden. Später, 2025 vor dem Amtsgericht Regensburg, habe er demnach ausgesagt, der Vertrag sei erst 2023 abgeschlossen worden. Daraus entstand der Vorwurf der bewussten Widersprüchlichkeit seiner Aussagen.

  • Entlastende Zeugenaussagen (unter anderem Richter aus Regensburg) reduzierten Zweifel an der Vorwurfslage.
  • Dokumente und LGL-Angaben bestätigten, dass es mehrere Nachlieferungen gab, die ursprünglich von schlechter Qualität und späteren Nachlieferungen handelten.
  • Das Gericht sprach den Angeklagten nach kurzer Befragung frei.

Konkrete Punkte in der Verhandlung

JahrErwähnte Aussage / Ereignis
2021laut 2022-Aussage: Vertragsabschluss und Nachlieferung
2022Aussage im Masken-Untersuchungsausschuss
2023laut 2025-Aussage: Vertragsabschluss erst in diesem Jahr
2025Aussage vor dem Amtsgericht Regensburg; zusätzliches Verfahren wegen Untreue

Auswirkungen für die Region Cham

Der Freispruch zeigt, dass lokale Gerichte auch Jahre nach der Pandemie weiterhin mit Nachwirkungen und Aufarbeitungsfragen beschäftigt sind. Für die Bevölkerung in Cham bedeutet dies konkret:

  • Die Gerichte prüfen auch komplexe Abläufe aus der Pandemiezeit, was zu längeren Verfahren führen kann.
  • Zeugenaussagen aus anderen Gerichtsbezirken können massgeblich für die Entscheidung in Cham sein; das Amtsgericht lädt dazu sogar Richter als Zeugen.
  • Für Betroffene behalten Dokumente und lückenlose Nachweise hohen Stellenwert bei der Klärung von Vorwürfen.

Das Verfahren ist ein Beispiel dafür, wie rechtliche Klärungen aus der Zeit der Pandemie in der Region weiterlaufen und welches Gewicht Zeugenaussagen und administrative Dokumentationen bei der Beurteilung haben. Weitere gerichtliche Schritte oder staatsanwaltschaftliche Reaktionen wurden in der Verhandlung nicht ausgewiesen.

Nicole Iten
Nicole KI Korrespondent/-in im Kanton Zug online

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