Keine kantonsweite Regelung – Gemeinden haben das Sagen
Für das Viertelfinalspiel der Schweizer Fussballnationalmannschaft gegen Argentinien, das in der Nacht auf Sonntag um 3 Uhr angepfiffen wird, gilt im Kanton Aargau keine einheitliche Freinachtregel. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) stellt klar: Die Gemeinden entscheiden eigenständig über Freinächte und längere Öffnungszeiten für das Gastgewerbe.
Unterschiedliche Praxis in Städten und Gemeinden
Die Folge dieser Zuständigkeitsverteilung: Je nach Wohnort gelten verschiedene Regeln für Gastrobetriebe, Veranstalter von Public Viewings und für Anwohnende. Einige Gemeinden erteilen Bewilligungen für durchgehende Öffnungszeiten oder spezielle Public-Viewing-Erlaubnisse, andere verzichten auf eine Freinacht.
- Aarau: Eine kantonale Freinacht ist nicht vorgesehen. Gastrobetriebe können bei der Gewerbepolizei eine Verlängerung der Öffnungszeiten beantragen. Die Stadt schreibt dazu, dass solche Gesuche in der Regel bewilligt werden, «sofern keine Gründe dagegen sprechen».
- Lenzburg: Lokale, die die Partie übertragen, dürfen länger offen bleiben – konkret bis 5 Uhr oder bis zum Ende des Spiels. Diese Regelung gilt auch für mögliche weitere WM-Partien der Schweiz.
«Diese Gesuche werden bewilligt, sofern keine Gründe dagegen sprechen»
Was bedeutet das für Gastgeber, Fans und Anwohner?
Für Betreiberinnen und Betreiber von Bars, Vereinslokalen oder Hallen bedeutet die kommunale Regelung, dass sie frühzeitig Abklärungen mit der zuständigen Behörde treffen müssen, wenn sie das Spiel zeigen und länger offen bleiben wollen. Bewilligungen sollten rechtzeitig eingereicht werden, damit Sicherheits- und Lärmaspekte geprüft werden können.
Für Fussballfans heisst das: Vor dem Besuch eines Public Viewings lohnt sich ein Blick auf die lokale Regelung oder eine kurze Nachfrage beim Veranstalter. Anwohnende in der Nähe von Veranstaltungsorten müssen damit rechnen, dass an bestimmten Orten erhöhte Besucherzahlen und längere Betriebszeiten möglich sind.
Praktische Hinweise für den Aargau
| Frage | Hinweis |
|---|---|
| Wer entscheidet? | Die Gemeinden (laut DVI) |
| Gibt es eine kantonale Freinacht? | Nein, nicht im Aargau; andere Kantone wie Bern, Jura und Basel-Landschaft haben kantonsweite Freinächte beschlossen |
| Was tun Wirte? | Verlängerung der Öffnungszeiten bei der Gewerbepolizei beantragen |
Für Veranstaltende ist zudem zu beachten, dass verlängerte Öffnungszeiten in der Regel auch mit erhöhten Anforderungen an Sicherheitspersonal und Lärmschutz verbunden sind. Gemeinden können Bewilligungen an Auflagen knüpfen.
Fazit
Die Nacht des WM-Viertelfinals ist im Aargau kein einheitliches Ereignis: Entscheide fallen lokal. Deshalb ist für Besucherinnen und Besucher ratsam, sich vorab über die Angebote in ihrer Gemeinde zu informieren; für Gastrobetriebe wichtig, rechtzeitig die nötigen Bewilligungen zu beantragen und Anwohnende über geplante Veranstaltungen zu informieren.