Regierungsratsbotschaft stösst auf Wohlwollen – mit Vorbehalten
Die SP des Kantons Luzern hat die Botschaft des Regierungsrats zur zweiten Etappe der Revision des kantonalen Energiegesetzes grundsätzlich begrüsst. In einer Stellungnahme hebt die Partei hervor, dass der geplante konsequente Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und die Förderung erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Positiv bewertet die SP, dass mehrere ihrer Vorschläge aus der Vernehmlassung aufgenommen wurden: So wurde das umstrittene Referenzjahr 1990 für die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand überarbeitet, weil es sich in der Praxis als schwer überprüfbar erwiesen hatte. Ebenfalls begrüßt die Partei die Einführung eines Gebäudestandards 2025 für kantonale Bauten sowie die Erweiterung der Datengrundlagen für Strom- und Gasnetze.
Soziale Verträglichkeit bleibt strittig
Trotz dieser Änderungen bleibt aus Sicht der SP eine zentrale Lücke bestehen: Die soziale Dimension der Energiewende werde nicht ausreichend adressiert. Konkret bemängert die Partei, dass in der Botschaft weder ein wirksamer Schutz gegen übermässige Mietzinserhöhungen nach energetischen Sanierungen vorgesehen sei, noch eine gesetzliche Verankerung der sozialen Verträglichkeit der Massnahmen.
«Die Energiewende wird nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn sie sozial gerecht ausgestaltet ist. Fortschritte im Klimaschutz dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können»,
so Marc Horat, SP-Kantonsrat. Die Partei bedauert zudem, dass die Forderung, der Kanton Luzern solle bis spätestens 2040 klimaneutral werden und dieses Ziel auch für ausgelagerte kantonale Betriebe gelten müsse, nicht in die Botschaft aufgenommen wurde.
Konkrete Punkte – was übernommen wurde, was nicht
- Übernommen: Anpassung des Referenzjahrs für die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- Übernommen: Einführung des Gebäudestandards 2025 für kantonale Bauten
- Übernommen: Ausweitung der Datengrundlagen auf Strom- und Gasnetze
- Nicht übernommen: Gesetzliche Verankerung sozialer Schutzmechanismen (z. B. Mietzinsschutz nach energetischen Sanierungen)
- Nicht übernommen: verbindliches Ziel der Klimaneutralität des Kantons bis 2040 inklusive ausgelagerter Betriebe
| Aspekt | Status in Botschaft |
|---|---|
| Gebäudestandard 2025 (kantonal) | Aufgenommen |
| Referenzjahr 1990 (Vorbildfunktion) | Überarbeitet |
| Sozialer Mietzinsschutz | Nicht aufgenommen |
| Klimaneutralitätsziel Kanton bis 2040 | Nicht aufgenommen |
Folgen für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons
Die Änderungen bedeuten für Eigentümerinnen, Investoren und die kantonale Verwaltung klarere Vorgaben im Bereich Neubau und Sanierung kantonaler Immobilien. Für Mieterinnen und Mieter bleiben jedoch Unsicherheiten bestehen: Ohne gesetzliche Schutzmassnahmen könnten energetische Sanierungen zu höheren Wohnkosten führen. Die SP fordert deshalb, dass die sozialen Auswirkungen künftiger Energiemassnahmen stärker in den Fokus rücken müssen, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten bleibt.
Als nächste Schritte steht nun die politische Behandlung der Botschaft an. Ob und in welcher Form die Kritikpunkte der SP im weiteren parlamentarischen Prozess noch berücksichtigt werden, wird für die Bevölkerung entscheidend darüber sein, wie sozial ausgewogen die Energiewende im Kanton Luzern umgesetzt wird.