Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat am Dienstag in einem Communiqué die Ermittlungen gegen zwei Motorradfahrer aus den Zentralschweizer Nachbarkantonen bestätigt. Den beiden Männern im Alter von 19 und 20 Jahren werden mehrere schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeworfen. Die Vorfälle liegen bereits über ein Jahr zurück; die Taten ereigneten sich Mitte Mai 2025.
Was die Ermittlungen ergaben
Gemäss den Angaben der Polizei waren beide Motorräder ohne Nummernschilder unterwegs. Die Fahrer sollen sich einer Kontrolle entzogen und mit stark überhöhter Geschwindigkeit geflüchtet haben. Bei einer Messung im Tunnel Schlund auf der Autobahn A2 wurde eine Geschwindigkeit von 246 km/h festgestellt, erlaubt sind dort 100 km/h. Der zweite Lenker wurde ebenfalls auf der A2 mit 190 km/h erfasst (ebenfalls erlaubt 100 km/h) und später im Tunnel Kirchenwald bei Hergiswil NW mit 140 km/h bei erlaubten 80 km/h.
Konsequenzen und technische Mängel
Nach Abschluss der Untersuchungen und Einvernahmen sind beide Beschuldigten geständig. Die Behörden zogen den beiden vorläufig die Lernfahrausweise ab und beschlagnahmten die Motorräder. Bei anschliessenden Kontrollen durch das Strassenverkehrsamt stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge den Vorschriften nicht entsprachen.
- Altersangabe: 19 und 20 Jahre, Schweizer Staatsangehörige aus Obwalden und Nidwalden.
- Ort: A2 (Tunnel Schlund), Tunnel Kirchenwald bei Hergiswil NW; Vorfall ereignete sich Mitte Mai 2025.
- Massnahmen: Vorläufiger Entzug der Lernfahrausweise, Beschlagnahme der Motorräder, Prüfung durch das Strassenverkehrsamt.
Was das für die Verkehrssicherheit bedeutet
Solche extremen Geschwindigkeiten auf der Autobahn und insbesondere in Tunnels erhöhen das Risiko schwerer Unfälle erheblich. Tunnelabschnitte wie Schlund und Kirchenwald sind stark frequentierte Strecken mit spezifischen Anforderungen an Fahrzeugtechnik und Fahrverhalten. Die Beanstandung der technischen Vorschriftslage der Motorräder zeigt, dass nicht nur das Fahrverhalten, sondern auch der Zustand der Fahrzeuge zur Gefährdung beigetragen haben kann.
| Abschnitt | Gemessene Geschwindigkeit | Erlaubt |
|---|---|---|
| A2, Tunnel Schlund | 246 km/h | 100 km/h |
| A2 (allg.) | 190 km/h | 100 km/h |
| Tunnel Kirchenwald (Hergiswil NW) | 140 km/h | 80 km/h |
Für die Bevölkerung im Kanton Luzern bedeutet dies, dass Kontrollen und Nachprüfungen von Fahrzeugen fortgesetzt werden. Die Behörden können insbesondere bei Lernfahrern und jungen Lenkerinnen und Lenkern empfindliche Massnahmen wie den vorläufigen Entzug des Führerausweises ergreifen. Solche Fälle dienen auch als Hinweis für andere Verkehrsteilnehmende: Angepasste Geschwindigkeit, korrektes Ausrüsten von Fahrzeugen und die Beachtung von Kontrollen sind zentrale Faktoren zur Vermeidung von Gefährdungen.
Die Staatsanwaltschaft publizierte die Information am Dienstag; weitere straf- oder verwaltungsrechtliche Schritte sind möglich. Zu Details über allfällige Verfahren oder Sanktionen machten die Behörden keine weiteren Angaben.