Der Fall, der 2023 bundesweit einen Aufschrei ausgelöst hat, bleibt juristisch komplex: Der 33-jährige US-Amerikaner Troy B., der vom Landgericht Kempten wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen einen Ausweisungsbescheid eingereicht. Hintergrund ist die Entscheidung der Ausländerbehörde des Landratsamts Ostallgäu, ihn auszuweisen.
Was ist vorgefallen?
Bei einem Besuch des Schlosses Neuschwanstein hatte der Mann laut Urteil zwei junge US-Touristinnen etwa 50 Meter einen Abhang hinuntergestossen. Eine 21-Jährige erlag später im Spital ihren Verletzungen; die andere Frau wurde verletzt. Dem Täter wurde vorgeworfen, die Frau vor dem Sturz vergewaltigt und gewürgt zu haben.
Warum wehrt sich der Verurteilte?
Troy B. begründet seine Klage teilweise damit, dass ihm bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten ein weiterer Prozess drohen könnte — in diesem Szenario sei sogar die Todesstrafe nicht ausgeschlossen, so seine Argumentation. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch dieses Jahr verhandelt werden.
Abschiebung? Nicht in nächster Zeit
Trotz des Ausweisungsbescheids ist eine baldige Abschiebung nach derzeitigen Angaben nicht zu erwarten. Der Mann verbüsst seine Haftstrafe regulär in Bayern; es existiere aktuell kein Prüfverfahren zur vorzeitigen Abschiebung aus der Haft, erklärte die Staatsanwaltschaft Kempten.
"Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv."
Diese Aussage unterstreicht die begrenzten Handlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft in Fragen der Ausweisung während des Strafvollzugs.
- Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe (wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge)
- Ausweisungsbescheid: erlassen durch das Landratsamt Ostallgäu
- Rechtliche Schritte: Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Strafrechtliche Verurteilung | Lebenslange Haft |
| Ausweisungsbescheid | Erlassen, angefochten |
| Abschiebung | Derzeit nicht geplant / kein Prüfverfahren |
Ein weiterer Punkt im Verfahren ist die Einstufung der besonderen Schwere der Schuld durch die Strafkammer. Sie macht eine vorzeitige Haftentlassung nach der üblichen Schwelle von 15 Jahren schwerer erreichbar: Die Strafkammer stellte diese besondere Schwere fest, was eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung deutlich erschwert. Die Verteidigung äusserte sich bislang nicht öffentlich zu der Klage.
Das Verfahren berührt mehrere rechtliche Ebenen: Strafvollzug und mögliche vorzeitige Haftentlassung, Ausländer- und Abschieberecht sowie grenzüberschreitende Strafverfolgung—insbesondere das Risiko einer Todesstrafe bei Rückkehr in die USA. Wie das Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet, dürfte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen ausländische Straftäter nach Verbüssung oder während des Strafvollzugs mit Ausweisungsmaßnahmen konfrontiert sind.