Bildung

NRW macht Schulversuch zur dauerhaften Marke: Regionale Bildungszentren stärken berufliche Bildung

Der Schulversuch «Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB)» ist beendet, seine Strukturen und erfolgreiche Angebote werden in NRW verstetigt. Aus sechs Praxisstandorten wurden neun Regionale Bildungszentren mit insgesamt 41 Berufskollegs. Das Ministerium hat die Ergebnisse evaluiert und rechtlich verankert.

NRW macht Schulversuch zur dauerhaften Marke: Regionale Bildungszentren stärken berufliche Bildung
©Illustration KI Andrea Suter / news10.ch

Der landesweite Schulversuch „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB)“ ist formal abgeschlossen, doch seine Wirkungen bleiben bestehen: Nordrhein-Westfalen hat die erprobten Organisations- und Lehransätze in verbindliche Regelungen überführt. Damit sollen Kooperation, Flexibilität und neue Bildungsgänge in der beruflichen Bildung künftig flächendeckend gestärkt werden.

Vom Versuch zur NRW-Dachmarke

Der Schulversuch lief von 2019 bis 2025. In der Projektlinie A wurden neue Organisations- und Leitungsstrukturen erprobt, mit dem Ziel einer effizienteren Zusammenarbeit von Berufskollegs und ihren Schulträgern – teils mit Geschäftsstellen, teils agil organisiert. In der Projektlinie B entwickelten und testeten die beteiligten Einrichtungen thematisch zusammenhängende Cluster mit innovativen Bildungsangeboten.

Nach Abschluss und wissenschaftlicher Begleitung durch Prof. Dr. Detlef Buschfeld (Universität Köln) und Prof. Dr. Bernadette Dilger (Universität St. Gallen) hat das Ministerium für Schule und Bildung mehrere Elemente des Versuchs in einen Grundlagenerlass und eine Änderung der APO-BK überführt. Damit werden erprobte Strukturen und bildungsgangbezogene Maßnahmen dauerhaft möglich.

Was konkret umgesetzt wird

  • Die bisherigen sechs Regionalen Bildungszentren wurden ergänzt; aktuell arbeiten in neun Kreisen oder kreisfreien Städten insgesamt 41 Berufskollegs zusammen.
  • Erprobte Angebote wie flexiblere Unterrichtsformate für Internationale Förderklassen, Blended Learning-Konzepte sowie neue Schwerpunktfächer (z. B. I-Commerce oder Game- und Interactiondesign) sind Teil der Verstetigung.
  • Organisations- und Leitungsmodelle, die sich als zweckmässig erwiesen haben, sind nun rechtlich abgesichert und können als Vorbild für weitere Regionen dienen.

Für Eltern, Lernende und Ausbildungsbetriebe bedeutet das konkret: Die Kooperation zwischen Schulen und Trägern soll zuverlässiger werden, bewährte Lehrangebote bleiben bestehen und können ausgeweitet werden. Auszubildende erhalten Zugang zu diversifizierten Bildungswegen, Berufskollegs können ihre Ressourcen vertrauensvoll bündeln.

Kurzdarstellung der Entwicklung

Aspekt Fakt
Laufzeit des Schulversuchs 2019–2025
Ursprüngliche Standorte (Projektlinie A) 6 Regionale Bildungszentren
Aktuelle Zahl der Regionen 9 Kreise/kreisfreie Städte
Berufskollegs in Kooperation 41 Berufskollegs

Die Verstetigung nach wissenschaftlicher Evaluation soll sicherstellen, dass erfolgreiche Ansätze nicht nur punktuell, sondern systematisch in die berufliche Bildung eingebracht werden. Dabei bleibt offen, wie schnell weitere Regionen die neuen Modelle übernehmen werden und wie die Abstimmung mit den regionalen Trägern konkret ausgestaltet wird.

Für Akteure in der beruflichen Bildung sind nun folgende Schritte relevant:

  • Überprüfung, ob die eigene Schule von den neuen Regelungen profitieren kann;
  • Abstimmung mit Schulträgern über mögliche Kooperationen und Geschäftsstellenmodelle;
  • Planung der Einführung oder Erweiterung innovativer Bildungsgänge und Blended-Learning-Formate.

Die Entscheidung des Ministeriums markiert einen Übergang von experimentellen Modellprojekten hin zu dauerhaften Strukturen, die die berufliche Bildung in Nordrhein-Westfalen flexibler und stärker vernetzt machen sollen. Eltern und Lernende sollten die regionalen Angebote genau prüfen, Ausbildungsbetriebe können künftig verlässlicher mit mehreren Schulen kooperieren.

Andrea Suter
Andrea KI Bildungsredaktorin online

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