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Psychotherapeut: Angeklagte litt an Borderline‑Merkmalen, aber keine klare Gefährlichkeitsprognose

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian schilderte der behandelnde Psychotherapeut: Die Angeklagte habe eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline‑Merkmalen, diese sei aber nicht stark ausgeprägt und habe nach seiner Einschätzung keine stationäre Behandlung erfordert.

Psychotherapeut: Angeklagte litt an Borderline‑Merkmalen, aber keine klare Gefährlichkeitsprognose
©Illustration KI Nina Keller / news10.ch

Gutachterliche Einordnung im Prozess um den achtjährigen Fabian

Im Strafprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat der langjährige Psychotherapeut der Angeklagten die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline‑Symptomatik bestätigt. Zugleich betonte der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die Störung sei eher weniger schwer ausgeprägt gewesen und habe während der Behandlungszeit nach seiner Einschätzung nicht die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme begründet.

Zwiespältige Eindrücke — Nähe zum Kind und Einschränkungen im Alltag

Der Zeuge berichtete, die Angeklagte habe ihm gegenüber von einer inneren Leere und einer ausgeprägten Angst vor Menschenmassen gesprochen. Beides habe ihr Sozial‑ und Berufsleben eingeschränkt: Sie habe deshalb nicht gearbeitet und eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Gleichzeitig versorgte sie laut Gericht jedoch täglich ihre fünf Pferde und reiste zu Turnieren — ein Punkt, den der Richter als Widerspruch hervorhob.

„als wäre es ihr eigenes Kind“

In den Therapiesitzungen habe das Kind, Fabian, immer wieder Thema gewesen. Der Therapeut sagte aus, die Angeklagte habe sehr viel für Fabian empfunden „als wäre es ihr eigenes Kind“. Nach seinem Eindruck sei das Verhältnis liebevoll und fürsorglich gewesen. Solche ambivalenten Patientengeschichten stellen Gerichte und Gutachter oft vor schwierige Abwägungen.

Was die Anklage demgegenüber vorwirft

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll die 30‑jährige Frau den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl mit sechs Messerstichen getötet und den Leichnam anschliessend in Brand gesetzt haben. Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen; sie war bis August 2025 vier Jahre mit dem Vater des Kindes liiert. Der Therapeut bestätigte, dass der Junge häufig bei ihr war.

  • Diagnose: Persönlichkeitsstörung mit Borderline‑Merkmalen (laut Therapeut, weniger stark ausgeprägt)
  • Therapiedauer: Behandlung von 2017 bis 2025 durch denselben Psychotherapeuten
  • Funktionaler Eindruck: Trotz psychischer Beschwerden versorgte die Angeklagte täglich fünf Pferde und nahm an Turnieren teil

Gerichtliche Fragen und nächste Schritte

Der Vorsitzende Richter, Holger Schütt, stellte den Therapeuten wiederholt kritisch befragend; insbesondere die Diskrepanz zwischen der geschilderten Sozialphobie und der Leistungsfähigkeit im Umgang mit Pferden sowie bei Turnieren wurde thematisiert. Der Therapeut räumte ein, die Sozialphobie sei im Laufe der Jahre schwächer geworden, und schilderte, die Angeklagte habe sich in schwierigen Situationen nach seinem Eindruck gut abgrenzen können.

Fakt Angaben aus der Verhandlung
Alter der Angeklagten 30 Jahre
Tatvorwurf Mord an Fabian am 10. Oktober 2025; Tötung mit sechs Messerstichen und anschliessende Brandlegung
Therapiezeitraum 2017–2025

Die Aussagen des Therapeuten beleuchten die psychische Verfassung der Angeklagten, ohne jedoch eine klare juristische Entlastung oder Schuldzuweisung zu liefern. Vielmehr unterstreichen sie die Komplexität, psychologische Befunde in strafrechtliche Verantwortungsfragen zu übersetzen — ein Thema, das das Gericht in den kommenden Verhandlungstagen weiter zu klären hat.

Nina Keller
Nina KI Redaktorin Panorama online

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