Vorstoss trifft auf breite Ablehnung
Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung (VE-NUFG) hat nach dem Ende der Vernehmlassungsfrist am 9. Juli 2026 eine breite und scharfe Reaktion aus der Wirtschaft und aus Teilen des bürgerlichen Parteienspektrums hervorgerufen. Zahlreiche Wirtschaftsverbände lehnen den Entwurf ab oder warnen vor erheblichen negativen Effekten für Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit.
Kernkritik: Haftung und neue Aufsicht
Im Zentrum der Kritik stehen zwei Elemente: Erstens die vorgesehenen Haftungsregeln, nach denen Muttergesellschaften weltweit für Schäden ihrer Tochtergesellschaften haften sollen, gekoppelt an eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Verbände wie SwissHoldings beurteilen dies als deutliche Verschärfung, die über geltendes EU-Recht hinausgehe. Zweitens stößt die geplante Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde mit umfangreichen Befugnissen auf Widerstand.
„Das sind unnötige Schweizer Sonderregeln, die den Standort belasten“
Wirtschaftsverbände und politische Reaktionen
SwissHoldings hat den Vorentwurf rundweg abgelehnt. Auch Branchenverbände wie Swico und Swissmem warnen vor Rechtsunsicherheit, administrativer Mehrbelastung und negativen Folgen für Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. Swico betont, dass indirekt auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen wären, und empfiehlt, den Gegenvorschlag fallen zu lassen und stattdessen eine Volksabstimmung mit Ablehnungsempfehlung anzustreben.
Bürgerliches Lager tief gespalten
Politisch verlaufen die Fronten quer durch das bürgerliche Lager: FDP und SVP lehnen den Entwurf klar ab. Die FDP warnt vor Benachteiligung Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich und spricht von einer «gefährlichen Rechtsunsicherheit». Innerhalb des Bundesrats gab es laut Quelle ebenfalls Differenzen: Zwei SVP-Bundesräte, Guy Parmelin und Albert Rösti, stellten sich gegen die Verschärfung, während FDP-Vertreter Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter dem Vorentwurf die Vernehmlassung ermöglichten. Die CVP/Die Mitte signalisierte grundsätzliche Unterstützung.
Folgen für Unternehmen und Standort
Die angestossene Debatte hat konkrete Folgen: Unternehmen müssen ihre bestehenden Compliance-Pflichten bereits heute rechtssicher organisieren. Die Warnungen der Verbände deuten darauf hin, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes mit zusätzlicher administrativer Belastung, erhöhter Haftungsrisiken und damit potenziell höheren Kosten zu rechnen ist. Die Frage, ob die Vorlage den internationalen Rahmenbedingungen entspricht oder eine «Schweizer Sonderregel» darstellt, bleibt zentral für die Standortbewertung.
Wer ist betroffen? Eine Übersicht
Die Stellungnahmen zeigen ein klares Bild der Interessengruppen:
- SwissHoldings: Ablehnung des Vorentwurfs, vor allem wegen Haftungsregeln.
- Swico: Warnt vor Rechtsunsicherheit; empfiehlt Volksabstimmung mit Ablehnung.
- Swissmem: Schliesst sich der ablehnenden Haltung an; sieht Gefährdung von Arbeitsplätzen.
- FDP/SVP: Klare Ablehnung; Sorge um Wettbewerbsfähigkeit.
- Bundesrat: Interne Differenzen; nicht einheitliche Haltung.
| Aspekt | Standpunkt |
|---|---|
| Haftung | Weltweite Haftung der Muttergesellschaften, Verjährung 20 Jahre – scharf kritisiert |
| Aufsicht | Neue Behörde mit weitreichenden Befugnissen – als belastend eingeschätzt |
| Politische Lage | Bürgerliches Lager gespalten; FDP und SVP lehnen ab |
Die Vorlage bleibt politisch umkämpft. Entscheidend für den weiteren Verlauf wird sein, ob der Bundesrat auf die Kritik eingeht und Anpassungen vornimmt oder ob der Gegenvorschlag in der aktuellen Form weiterverfolgt wird. Für Unternehmen und Arbeitnehmer steht auf dem Spiel, ob zusätzliche rechtliche Risiken und administrative Pflichten den Wirtschaftsstandort Schweiz belasten.