Die Tessiner Regierung hat den Abschuss eines Wolfes im Blenio‑Tal genehmigt, nachdem auf der Alpe di San Martino in der Gemeinde Acquarossa in einer Nacht mindestens neun Ziegen gerissen worden waren. Der Entscheid beruht auf der Einschätzung, dass die Tiere in diesem Bereich nicht ausreichend mit «zumutbaren Massnahmen» hätten geschützt werden können.
Behördliche Begründung und Umsetzungsfrist
Das Amt für Jagd und Fischerei legte einen Perimeter fest, in dem der Abschuss erfolgen darf. Die Regierung teilte mit, die Abschussfreigabe trete am Freitag in Kraft; die Mitteilung erfolgte am Donnerstag. Begründet wird das Vorgehen damit, dass im Streifgebiet des Wolfes weiterhin Nutztiere auf der Weide stehen, die sich nicht mit verhältnismässigen Mitteln schützen liessen. Deshalb seien die Voraussetzungen erfüllt, um weitere Schäden zu verhindern.
«zumutbaren Massnahmen»
Konkrete Folgen für Landwirte und Alpwirtschaft
Für Hirten und Landwirtschaftsbetriebe in der Region bedeutet der Entscheid eine unmittelbare Entlastung, weil ein Tier identifiziert wurde, das wiederholt Nutztiere riss. Gleichzeitig signalisiert die Freigabe, dass Behörden zu Notmassnahmen greifen, wenn Herdenschutz als nicht praktikabel eingeschätzt wird. Für Besucherinnen und Besucher der Alpen bleibt die Lage grundsätzlich unverändert: Der Abschuss ist auf einen klar definierten Perimeter beschränkt.
- Ort: Alpe di San Martino, Gemeinde Acquarossa (Blenio)
- Schaden: Mindestens neun gerissene Ziegen in einer Nacht
- Behörde: Amt für Jagd und Fischerei, Tessiner Regierung
- Massnahme: Abschuss eines einzelnen Wolfes innerhalb festgelegten Perimeters
Was bedeutet das für die Bevölkerung?
Der Entscheid zielt primär auf den Schutz von Nutztieren ab. Für Wandernde und Touristen in der betroffenen Zone hat die Regierung keine generelle Warnung ausgesprochen; die Massnahme dient der Entfernung eines spezifischen Tieres aus einem klar umrissenen Gebiet. Für Landwirtschaftsbetriebe in ähnlichen Lagen ist dies ein Präzedenzfall: Kommen Nutztierverluste in Gebieten vor, in denen vernünftiger Herdenschutz nicht umsetzbar ist, kann die kantonale Exekutive einen Abschuss erlauben, um weiteren Schaden zu vermeiden.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Betroffener Ort | Alpe di San Martino (Acquarossa) |
| Vorfall | Mindestens neun gerissene Ziegen (Montagnacht) |
| Behördliche Massnahme | Abschussfreigabe innerhalb festgelegtem Perimeter |
| Inkrafttreten | Freitag (laut Regierungsmitteilung) |
Weitergehende Informationen über die Lage vor Ort, mögliche Herdenschutzmassnahmen oder Entschädigungen für betroffene Tierhalter würden in der Regel vom zuständigen Amt für Jagd und Fischerei sowie von der kantonalen Landwirtschaftsverwaltung kommuniziert. Landwirtinnen und Landwirte, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, sollten den Kontakt zu diesen Stellen suchen, um Abklärungen zu Herdenschutz‑ und Entschädigungsfragen vorzunehmen.
Die Freigabe zum Abschuss eines Wolfes ist rechtlich wie gesellschaftlich sensibel. Sie wird in der kommenden Zeit voraussichtlich zu weiteren Diskussionen führen — sowohl über die Art des Herdenschutzes in alpinen Gebieten als auch über das Vorgehen der Behörden im Umgang mit grossen Beutegreifern.