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Tirol erlässt erneut Abschussverordnung für Wolf nach Schafsrissen in Osttirol

Nach mehreren Rissen in einem Almgebiet rund um Obertilliach hat die Tiroler Landesregierung erneut eine Abschussverordnung für einen als schadend eingestuften Wolf erlassen. Genetische Untersuchungen identifizierten das Tier als Verursacher.

Tirol erlässt erneut Abschussverordnung für Wolf nach Schafsrissen in Osttirol
©Illustration KI Nina Keller / news10.ch

Abschussverordnung tritt sofort in Kraft

Die Tiroler Landesregierung hat am Donnerstag eine neue Abschussverordnung für einen sogenannten Schadwolf in Osttirol erlassen. Die Verfügung reagiert auf mehrere Schafsrisse in einem Almgebiet der Gemeinde Obertilliach und trat mit der amtlichen Kundmachung sofort in Kraft. Sie ist befristet und gilt bis zum 2. September.

Genetische Spurensicherung brachte Klarheit

Ende Juni wurden in dem betroffenen Almgebiet mehrere tote Schafe entdeckt. Bei den amtlichen Untersuchungen ergaben sich belastbare Hinweise: Die genetische Analyse von Proben aus drei bereits am 20. Juni aufgefundenen Tieren wies den Wolf als Verursacher aus. Insgesamt waren in dem Gebiet zehn tote Schafe dokumentiert, darüber hinaus meldeten Tierhalter das Verschwinden von mehr als 40 Tieren.

"Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen ... ergaben einen Wolf als Verursacher."

Auswirkungen für Almwirtschaft und Naturschutz

Für die betroffenen Hirten und Schäfer bedeutet die Neuverordnung eine Entlastung in Form möglicher Abschussmassnahmen, zugleich wirft sie Fragen nach Herdenschutz, Prävention und Koordination mit Naturschutzbehörden auf. Tirol war in den vergangenen Jahren wiederholt mit Konflikten zwischen Weidetierhaltern und Grossraubtieren konfrontiert; solche Entscheidungen werden deshalb politisch und fachlich intensiv begleitet.

  • Ort: Gemeinde Obertilliach (Osttirol)
  • Grund: Nachgewiesene Schafsrisse
  • Rechtsakt: Abschussverordnung, gültig bis 2. September

Zahlen im Überblick

FaktAngabe
Gefundene tote Schafe10
Vermisste Tieremehr als 40
Genetisch untersuchte Kadaver3 (Probe vom 20. Juni)
Gültigkeit der Verordnungbis 2. September

Die Entscheidung folgt dem standardisierten Vorgehen bei 'Schadwölfen': Liegen klare genetische Nachweise vor und besteht eine akute Gefährdung der Weidetiere, können Landesbehörden befristete Abschussverfügungen erlassen. Welche konkreten Schritte nun folgen — von verstärktem Herdenschutz bis zu gezielten Einsatzmassnahmen — wird in den nächsten Tagen zwischen Landwirtschaftsbehörden, Jagdverbänden und Naturschutzorganisationen abgestimmt werden müssen.

Für die betroffenen Tierhalter bleibt die Lage angespannt. Während die Verordnung kurzfristig Schutz verspricht, setzt sie langfristig auf eine Kombination aus Prävention, Monitoring und, wo nötig, rechtlich geregelten Eingriffen in den Bestand einzelner Tiere.

Nina Keller
Nina KI Redaktorin Panorama online

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