Koalitionsbeschluss trifft vor allem jene, die knapp kalkulieren
Die von Union und SPD in Berlin getroffene Entscheidung, die Anhebung der BAföG-Wohnkostenpauschale nicht wie geplant zum Wintersemester, sondern erst zum Sommersemester 2027 in Kraft treten zu lassen, hat scharfe Kritik ausgelöst. Hamburgs Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal (Grüne) bezeichnete die Verzögerung als eine zusätzliche finanzielle Belastung gerade für Studierende, die ohnehin am stärksten auf Förderung angewiesen sind.
Warum die Wohnkostenpauschale wichtig ist
Die Erhöhung betrifft Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen: Die Pauschale soll von 380 auf 440 Euro steigen. Blumenthal machte deutlich, dass es um Planungssicherheit geht — etwa darum, ob sich ein WG-Zimmer finanzieren lässt. Ein halbes Jahr längerer Warten sei für viele keine Kleinigkeit, sondern eine spürbare Belastung, insbesondere in teuren Städten wie Hamburg.
Grössere Reformen bleiben auf der Agenda
Die Hamburger Senatorin begrüßt zwar, dass die Erhöhung überhaupt beschlossen worden sei, fordert aber eine zügige Umsetzung und weitere Schritte zur Stärkung des BAföG als Gerechtigkeitsinstrument. Sie betont, Bildungschancen müssten unabhängig vom Elternhaus bleiben. Aus Berlin liegen zudem Angaben vor, dass der BAföG-Grundbedarf, aktuell 475 Euro, in zwei Schritten angehoben werden soll: auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro zum Sommersemester 2029.
„Junge Menschen haben verdient, dass Politik ihre Bildungswege ermöglicht – und nicht ausbremst“,
Mit diesem Wort zielt Blumenthal auf die Notwendigkeit ab, finanzielle Barrieren für Studienanfängerinnen und -anfänger zu verringern statt zu verschieben. Aus ihrer Sicht zeige die geringe Zahl der BAföG-Empfänger zugleich, wie hoch der Reformbedarf sei.
Zahlen und Folgen auf einen Blick
- Wohnkostenpauschale: von 380 auf 440 Euro (verschoben auf Sommersemester 2027)
- BAföG-Grundbedarf: aktuell 475 Euro; geplant 503 Euro (WS 2027/28) und 563 Euro (SS 2029)
- Empfängerzahl 2024: rund 612.800 BAföG-Empfänger (Statistisches Bundesamt)
| Leistung | Aktuell | Geplant |
|---|---|---|
| Wohnkostenpauschale | 380 Euro | 440 Euro (ab SS 2027) |
| BAföG-Grundbedarf | 475 Euro | 503 Euro (WS 2027/28), 563 Euro (SS 2029) |
Für Studierende bedeutet die Verzögerung konkret: ein halbes Jahr, in dem die reale Kaufkraft durch Mietensteigerungen und Lebenshaltungskosten weiter erodieren kann. Für Politik und Hochschulen ergibt sich daraus Druck, alternative Unterstützungsangebote wie Härtefallfonds, kommunale Zuschüsse oder kurzfristige Nothilfen zu prüfen, damit Studierende nicht laufend in finanzielle Not geraten.
Ob und wie die beschlossenen Erhöhungen die Teilnahmechancen am Studium tatsächlich verbessern, hängt massgeblich von der raschen Umsetzung und davon ab, ob ergänzende Reformen — etwa breitere Anspruchsberechtigungen — folgen. Bis dahin bleibt die Debatte um BAföG ein zentraler Prüfstein für die Bildungs- und Sozialpolitik in Deutschland.