Regierungsentscheidung nach Nutztiersschäden
Die Tessiner Regierung hat für einen Wolf im Bleniotal die Abschussfreigabe erteilt. Anlass waren mehrere Angriffe auf Nutztiere in der Nacht auf Montag: Auf der Alpe di San Martino in der Gemeinde Acquarossa wurden mindestens neun Geissen gerissen. Die Behörden begründen die Entscheidung damit, dass die betroffenen Tiere in der betreffenden Zone nicht mit «zumutbaren Massnahmen» hätten geschützt werden können.
Wie die Behörden vorgehen
Der Abschuss soll innerhalb des vom Amt für Jagd und Fischerei festgelegten Perimeters ausgeführt werden. Die Regierung teilte mit, die Freigabe trete am Freitag in Kraft. Hintergrund ist die anhaltende Gefährdung von Nutztieren im Streifgebiet des betreffenden Wolfes: Solange weiterhin Weidevieh stehe, das nicht verhältnismässig geschützt werden könne, müsse ein weiteres Rissgeschehen verhindert werden. Nach Darstellung der Behörden seien damit die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfes erfüllt.
- Ort: Alpe di San Martino, Gemeinde Acquarossa
- Schaden: mindestens neun gerissene Geissen
- Entscheidung: Abschussfreigabe durch die Tessiner Regierung
- Geltungsbeginn: Freitag
- Verantwortliche Stelle: Amt für Jagd und Fischerei (Perimeterfestlegung)
Konsequenzen für die lokale Bevölkerung
Für Hirten, Alpbesitzer und Besucher der betroffenen Weidegebiete bedeutet die Massnahme sowohl eine kurzfristige Entlastung als auch neue Fragen: Einerseits soll mit dem Abschuss weiterer Nutztierrisse vorgebeugt werden; anderseits löst das Entfernen eines Raubtiers auch Diskussionen über Herdenschutz, ökologische Auswirkungen und künftige Präventionsstrategien aus. Direkt Betroffene müssen jetzt prüfen, welche Schutzvorkehrungen gegenüber solchen Risiken möglich sind und welche ergänzenden Massnahmen langfristig notwendig sind.
Wichtige Hinweise für Tierhalter
Die Behörden betonen die Relevanz von verhältnismässigen Schutzmassnahmen auf Weiden und Alpflächen. Konkrete, schnell umsetzbare Schritte für Nutztierhalter sind unter anderem:
- Überprüfung und Verstärkung vorhandener Einzäunungen
- gezielte Anwesenheit oder Nachtverbringung von Tieren in geschützten Bereichen, sofern möglich
- Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei zu lokal sinnvollen Massnahmen
| Datum / Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| Nacht auf Montag | Mindestens 9 Geissen gerissen auf Alpe di San Martino |
| Donnerstag | Mitteilung der Regierung über Abschussfreigabe |
| Freitag | Inkrafttreten der Abschussfreigabe |
Die Entscheidung zeigt, wie eng Umweltschutz, Landwirtschaft und öffentliche Sicherheit im Kanton Tessin verbunden sind. Weitere Informationen und konkrete Anweisungen zu Schutzmassnahmen werden vom zuständigen Amt für Jagd und Fischerei erwartet; betroffene Tierhalter sollten den Direktkontakt zu den Behörden suchen, um ihre Bestände zu schützen.