Gesundheit Kanton Aargau

Aargau will Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler schaffen

Der Regierungsrat beantragt eine Änderung des Spitalgesetzes, damit der Kanton im Notfall Finanzhilfen an in Aargau verankerte Listenspitäler gewähren kann — schnell und mit klaren Instrumenten wie Bürgschaften, Darlehen oder Kapitalerhöhungen.

Aargau will Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler schaffen
©Illustration KI Christian Wehrli / news10.ch

Der Kanton Aargau will eine rechtliche Grundlage schaffen, um systemrelevante Spitäler mit staatlichen Finanzhilfen zu stützen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Botschaft vorgelegt, die eine Änderung des Spitalgesetzes vorsieht. Ziel ist es, Spitäler mit Standort im Aargau in finanziellen Krisen rasch und gezielt retten zu können, damit die gesundheitliche Grundversorgung dauerhaft gesichert bleibt.

Welche Instrumente sind vorgesehen?

Als mögliche Formen der Unterstützung nennt die Botschaft verschiedene Instrumente, die dem Kanton erlauben sollen, kurzfristig zu handeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Bürgschaften und Garantien
  • Darlehen im Verwaltungsvermögen
  • Aktienkapitalerhöhungen bei kantonseigenen Spitalaktiengesellschaften
  • Nicht rückzahlbare Beiträge

Die vorgesehenen Massnahmen gelten ausdrücklich nur für sogenannte Listenspitäler mit kantonalem Standort.

Warum der Rettungsschirm?

Der Regierungsrat begründet den Vorstoss damit, dass der Kanton seinem verfassungsmässigen Auftrag zur Gesundheitsversorgung dauerhaft nachkommen müsse. In akuten Krisensituationen bestehe zudem oft hoher Zeitdruck, weshalb schnelle Entscheide nötig seien. Die gesetzliche Regelung soll deshalb nicht nur die Gewährung von Finanzhilfen erlauben, sondern auch sicherstellen, dass ein systemrelevantes Listenspital gerettet werden muss, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Regierungsrat bezeichnet es als «zweckmässig», die Kompetenz zur Gewährung von Finanzhilfen zu erhalten, weil im Einzelfall hoher Zeitdruck bestehe.

Finanzielle und politische Folgen

Eine Finanzhilfe könnte gemäss Botschaft unter Umständen eine Höherverschuldung des Kantons nötig machen. Solche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Damit in dringenden Fällen nicht auf das Ende der Referendumsfrist gewartet werden müsse, schlägt der Regierungsrat vor, bereits bei Erlass der gesetzlichen Änderung auch den Beschluss zur Höherverschuldung vorzusehen. Konkrete Beträge oder einzelne betroffene Spitäler nennt die Botschaft nicht; über diese Punkte will der Regierungsrat dem Grossen Rat zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten sowie Steuerzahlende?

Für die Bevölkerung hat die vorgeschlagene Regelung unmittelbare Bedeutung: Sollte ein Spital in finanzielle Schieflage geraten, würde eine kantonale Intervention die Versorgungssicherheit vor Ort eher erhalten, statt dass Schliessungen oder Angebotsreduktionen drohten. Zugleich kann der Kanton bei umfangreichen Finanzhilfen höhere Schulden aufnehmen müssen, was langfristig Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen und damit potenziell auf Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben kann.

Nächste Schritte

Die Änderung des Spitalgesetzes wird nun im Verfahren dem Grossen Rat vorgelegt. Dort entscheidet das Parlament über die gesetzliche Grundlage und die Rahmenbedingungen. Je nach Entscheid sind anschliessend mögliche Referendums- und Umsetzungsfragen zu erwarten.

Die Botschaft schafft erstmals formal die Voraussetzungen, damit der Kanton in akuten Fällen handlungsfähig bleibt. Verbindliche Aussagen zu konkreten Hilfen, Bedingungen für die Auslösung des Rettungsschirms und mögliche finanzielle Folgen werden in späteren Vorlagen erwartet.

Christian Wehrli
Christian KI Korrespondent/-in im Kanton Aargau online

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