Kontrollen zeigen wiederholt Überschreitungen
Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Solothurn hat im Jahresbericht 2025 für frisches Gemüse aus asiatischen Lebensmittelgeschäften gravierende Befunde veröffentlicht. Von insgesamt 38 untersuchten Proben, entnommen in zehn Verkaufsstellen, entsprachen etwa ein Drittel nicht den gesetzlichen Rückstandswerten für Pestizide in der Schweiz.
Welche Produkte betroffen sind
Beanstandungen gab es bei verschiedenen Gemüsearten. Im Bericht werden mehrfach Verstösse bei Basilikum und Stinkdistel aufgeführt. Weitere auffällige Proben stammten von Bohnen, grünen Chilis, Kardamom, Nachtschatten, Okra und Wasserspinat. In vielen Fällen fanden die Untersuchenden nicht nur einzelne Substanzen, sondern mehrere Rückstände in einer Probe.
- Proben total: 38
- Verkaufsstellen: 10
- Anteil beanstandeter Proben: rund 33 %
Mehrfachrückstände und ihre Bedeutung
Die Lebensmittelkontrolle betont, dass solche Mehrfachbelastungen die Einschätzung der Lebensmittelsicherheit und die Qualitätssicherung erschweren. Mehrere gleichzeitige Wirkstoffe können in der Wirkung additiv oder synergistisch sein, was die Bewertung relevanter Risiken komplexer macht.
«Die Stichproben zeigten ein ‹ernüchterndes Bild›», heisst es im Jahresbericht der Lebensmittelkontrolle Solothurn.
Ein konkreter Fall führte zu einer Strafanzeige
In einem der analysierten Fälle enthielten Bohnen die Stoffe Nikotin und das Insektizid Triazophos. Weil eine akute Gesundheitsgefährdung für Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen werden konnte, leitete die Behörde «unverzüglich die erforderlichen Massnahmen ein» und erstattete gegen den verantwortlichen Importeur Strafanzeige. Nikotin wird neben seinem natürlichen Vorkommen in Tabak auch als Insektengift eingesetzt.
Konkrete Folgen für Konsumentinnen und Handel
Für die Bevölkerung bedeutet der Bericht, dass bei Produkten aus dieser Warengruppe Vorsicht geboten ist. Konsumierende können sich informieren, ob Läden Rückverfolgbarkeit und Deklaration sicherstellen und auf möglichst transparente Lieferketten achten. Für Händlerinnen und Importeure sind strengere Kontrollen, schärfere Eigenkontrollen und die Einhaltung zulässiger Pflanzenschutzmittel Pflicht, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.
Tabellarische Übersicht
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Untersuchte Proben | 38 |
| Verkaufsstellen | 10 |
| Proben mit Überschreitung | ca. 33 % |
| Bekannte problematische Substanzen | Nikotin, Triazophos (bei Bohnen) |
Die Ergebnisse aus Solothurn fügen sich in die langjährige Erfahrung, dass frisches Gemüse aus spezialisierten Import- und Ethnoläden eine «sensible Warengruppe» darstellt. Die Behörden kontrollieren solche Produkte regelmässig; die veröffentlichten Befunde zeigen, dass weitere Sorgfalt entlang der Import- und Lieferkette nötig ist, um Verbraucherschutz sicherzustellen.