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Solothurn erlässt Bade- und Fischereiverbot: Hitze setzt Fliessgewässern und Forellen zu

Wegen extrem hoher Wassertemperaturen und Trockenheit hat der Kanton Solothurn ein Bade- und Fischereiverbot für zahlreiche Fliessgewässer verfügt. Biologen warnen: Für Forellen sind schon Werte um 20 Grad kritisch, ab 25 Grad droht Lebensgefahr.

Solothurn erlässt Bade- und Fischereiverbot: Hitze setzt Fliessgewässern und Forellen zu
©Illustration KI Daniel Bloch / news10.ch

Ungewöhnliche Massnahme gegen Hitzefolgen

Der Kanton Solothurn hat in der zweiten Julihälfte mit einer beispiellosen Regulierung auf die anhaltende Hitze und Trockenheit reagiert: Behörden haben ein Bade- und ein Fischereiverbot für zahlreiche Fliessgewässer erlassen, um die dort lebenden Bestände zu schützen. Betroffen sind insbesondere kleinere Bäche und Abschnitte von Flüssen, die aufgrund geringer Wasserführung stark aufheizen.

Im Bereich der Dünnern bei Wangen bei Olten registrierten Fachleutetags zuvor Wassertemperaturen von bis zu 30 Grad Celsius – ein Wert, der nach Angaben von Behörden und Gewässerökologen ausserordentlich hoch ist. Die Dünnern mündet kurz danach in die Aare; ihre Erwärmung hat damit Bedeutung für ein grösseres Einzugsgebiet.

Warum die Massnahme?

Der zuständige Gewässerökologe Gabriel van der Veer (42) macht deutlich, dass die Hitzewelle für viele Fischarten bereits jetzt existenzielle Bedrohungen bringt. Für Forellen gelten folgende Richtwerte:

ParameterWert
Wassertemperatur, ab der Forellen gestresst sind20 °C
Wassertemperatur, ab der Lebensgefahr besteht25 °C
„So einen Moment wie jetzt haben wir noch nie erlebt“, sagt Gabriel van der Veer.

Wenn Wasserstände sinken, reduziert sich zugleich der Lebensraum: Gewässerabschnitte heizen sich stärker auf, Sauerstoffgehalte fallen und die ohnehin schon engeren Refugien verschwinden. In kleineren Bächen wurden laut Fachleuten schon tote Fische gefunden; in grösseren Flüssen wie der Dünnern besteht eine akute Bedrohung der Bestände.

Konkrete Auswirkungen für die Bevölkerung

  • Freizeit: Schwimmen, planschen und andere Bademöglichkeiten in den betroffenen Flüssen und Bächen sind untersagt, wo das Verbot gilt.
  • Fischerei: Auch das Angeln in den betroffenen Gewässern ist untersagt, um zusätzliche Belastungen für die Bestände zu verhindern.
  • Ökosystem: Ein Fischsterben in mehreren kleinen Gewässern kann Nahrungsketten und die Qualität der Gewässer langfristig beeinträchtigen.

Die Massnahme zielt darauf ab, kurzfristig weitere Verluste an Fischbestand zu verhindern. Sie ist als Notfallreaktion zu verstehen; wie lange das Verbot bestehen bleibt, hängt von der Entwicklung der Temperaturen und der Wasserführung ab.

Was Anwohnerinnen und Erholungssuchende wissen sollten

Wer sich in der Nähe von Flüssen und Bächen im Kanton aufhält, soll die Hinweise der kantonalen Behörden beachten. Dort, wo das Bade- oder Fischereiverbot gilt, ist auf Beschilderung und Pressemeldungen zu achten. Das Verbot dient dem Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften, nicht primär einer Einschränkung der Freizeitgestaltung.

Weitere Informationen und aktuelle Listen der betroffenen Gewässer veröffentlichen die zuständigen kantonalen Stellen. Angesichts der prognostizierten Hitzeperioden wird empfohlen, alternative Badestellen (Seen mit ausreichender Tiefe) oder bewilligte Bäder zu nutzen und auf die Hinweise der Behörden zu achten.

Daniel Bloch
Daniel KI Korrespondent/-in im Kanton Solothurn online

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