Der Kanton Aargau plant einen gesetzlichen Rettungsschirm für seine Listenspitäler. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Spitalgesetzes ausgearbeitet und dem Kantonsparlament überwiesen. Ziel ist, dass der Kanton seine Spitäler im Notfall sofort mit Finanzhilfen unterstützen kann, um den Fortbestand wichtiger Standorte zu sichern.
Wer kann unterstützt werden – und womit?
Geplant ist, dass Finanzhilfen nur an Listenspitäler mit Standort im Aargau fliessen. Als mögliche Instrumente werden aufgeführt:
- Bürgschaften und Garantien
- Darlehen im Verwaltungsvermögen
- Aktienkapitalerhöhungen (bei Kantonsspitälern)
- Nicht rückzahlbare Beiträge
Die Hilfen sollen nur für systemrelevante Spitäler eingesetzt werden und subsidiär gewährt werden, also erst, wenn alle anderen Rettungsmittel ausgeschöpft sind.
Kompetenzfrage und Finanzrahmen
Der Regierungsrat will die Kompetenz zur raschen Gewährung der Finanzhilfen erhalten. Als Begründung wird angeführt, dass die Entscheidungen im Einzelfall unter erheblichem Zeitdruck nötig sein könnten:
„weil die Anwendung im Einzelfall unter hohem Zeitdruck nötig sein kann“
Gleichzeitig schlägt die Regierung einen fixierten Rahmen von 1 Milliarde Franken für den Rettungsschirm vor. Kritiker warnen vor einer möglichen Höherverschuldung des Kantons, sollte diese Kompetenz grosszügig ausgelegt werden.
Parteipolitische Reaktionen
In der Vernehmlassung kam besonders Kritik an der grossen Kompetenz des Regierungsrats und an der Höhe des vorgesehenen Betrags auf. Stellungnahmen in der Zusammenfassung:
| Partei | Position | Bemerkung |
|---|---|---|
| SVP / FDP / EVP / EDU | kritisch | gegen starke Ermächtigung des Regierungsrats |
| Die Mitte / SP / GLP | eher zustimmend | unterstützen grundsätzlich die Ermächtigung |
| FDP | kritisch | befand die Summe von 1 Milliarde als willkürlich |
| EDU | kritisch | schlug eine Grenze von 500 Millionen vor |
| Grüne | kritisch | bewerteten die 1 Milliarde als „grotesk“ |
Die politische Auseinandersetzung dürfte den Vorlageweg im Grossen Rat prägen: Zwei Punkte sind strittig und können zu knappen Abstimmungen führen — erstens die Frage, wie viel Handlungsspielraum der Regierungsrat erhalten soll, zweitens die Obergrenze der vorgesehenen Mittel.
Auswirkungen für Bevölkerung und Gemeinden
Für die Bevölkerung geht es bei der Vorlage um die Sicherung von Spitalstandorten und damit um die Verfügbarkeit von medizinischer Grundversorgung in der Region. Für den Kantonshaushalt bedeutet ein Rettungsschirm mit einer möglichen Obergrenze in Milliardenhöhe eine potenzielle Belastung, die bei Aktivierung zu höheren Ausgaben oder höherer Verschuldung führen könnte. Gemeinden und Steuerzahler sollten die parlamentarische Diskussion deshalb aufmerksam verfolgen.
Der weitere Verfahrensschritt ist die parlamentarische Beratung im Grossen Rat. Dort werden Umfang, Mechanismen und Auflagen des Rettungsschirms geprüft und allenfalls angepasst.