Kanton Luzern

Absolutes Feuerverbot gilt in der ganzen Zentralschweiz — auch Luzern betroffen

Wegen anhaltender Trockenheit ist das Entzünden von Feuern im Wald und näher als 50 Meter am Waldrand in der Zentralschweiz verboten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf; Polizei kann Verstösse ahnden.

Absolutes Feuerverbot gilt in der ganzen Zentralschweiz — auch Luzern betroffen
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Feuerverbot wegen extremer Trockenheit

Die Behörden in der Zentralschweiz haben ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Betroffen sind alle Kantone der Region, darunter auch Luzern. Grund hierfür ist die anhaltende Trockenheit, die eine grosse Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen verursacht.

Was genau verboten ist

Bis auf Widerruf ist es verboten, im Wald oder näher als 50 Meter am Waldrand Feuer zu entfachen. Konkret umfasst das Verbot:

  • das Grillieren und Benutzen von Feuerstellen im betroffenen Bereich;
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern;
  • das Entzünden von Höhenfeuern sowie das Werfen von Streichhölzern oder Raucherwaren;
  • das Starten von Heissluftballonen und das Entlassen von "Himmelslaternen".

Ausnahmen und polizeiliche Auflagen

Einzige nennenswerte Ausnahme sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See, die nur unter speziellen Auflagen stattfinden dürfen. Ansonsten werden Verstösse gegen das Verbot durch die Polizei geahndet.

Kantone mit aktuellem Verbot Status
Luzern in Kraft
Uri, Schwyz, Zug, Nidwalden, Obwalden in Kraft

Lageeinschätzung und Dauer des Verbots

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stuft nördlich der Alpen, damit auch in der Zentralschweiz, die Waldbrandgefahr überwiegend als "Grosse Gefahr" ein. In einigen Alpenregionen gilt die Gefahr gar als "Sehr gross". Die Behörden weisen darauf hin, dass kurze Gewitter die Lage nicht entspannen; das Verbot kann erst aufgehoben werden, wenn eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen die Brandgefahr signifikant reduziert hat.

Konkrete Folgen für Bevölkerung und Veranstaltungen

Für Freizeitaktive und Veranstalter bedeutet das Verbot: geplante Grill- oder Lagerfeuer im Wald, 1.-August-Feuerwerke im Waldgebiet oder das Freilassen von Feuerwerkslaternen sind derzeit nicht möglich. Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen müssen die kantonalen Vorgaben beachten und allenfalls Ersatzlösungen prüfen. Die Polizei kann Kontrollen durchführen und Verstösse sanktionieren.

Wichtige Hinweise für Luzernerinnen und Luzerner

  • Informieren Sie sich vor Ausflügen über die aktuellen kantonalen Hinweise (Webseiten der Kantone und der Polizei).
  • Vermeiden Sie offen sichtbare Feuerquellen in Waldnähe und halten Sie Abstand von Waldrändern.
  • Bei Verdacht auf Brand sofort Notruf wählen und Lage melden.
Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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