Die Badesaison in Hessen ist durch vermehrtes Auftreten von Cyanobakterien getrübt: Im Schultheis-Weiher wurde bereits ein Badeverbot verhängt, für mehrere weitere Seen rät das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) aktuell vom Schwimmen ab. Die Warnungen gelten wegen gesundheitlicher Risiken und stark eingeschränkter Sichtweiten.
Welche Gewässer betroffen sind
Nach Angaben des HLNUG sind insbesondere folgende Gewässer namentlich genannt worden:
- Schultheis-Weiher (Landkreis Offenbach) – Badeverbot bereits ausgesprochen
- Grüner See (Witzenhausen, Nordhessen) – starke Trübung, Sichttiefe rund 70 Zentimeter
- Guckaisee (Rhön)
- Großer Woog (Darmstadt)
Warum das Wasser gefährlich sein kann
Blaualgen, fachlich Cyanobakterien genannt, können beim Menschen zu Magen-Darm-Beschwerden sowie zu Haut- und Augenreizungen führen. Betroffen sind nicht nur Schwimmerinnen und Schwimmer, sondern auch Menschen, die mit kontaminiertem Wasser in Berührung kommen.
„Wenn man bis zu den Knien im Wasser steht und seine Füße nicht sehen kann, sollte man auf das Baden verzichten. Auch grünlich-blaue Schlieren auf dem Wasser oder ein unangenehmer Geruch können Warnzeichen sein, die es zu beachten gilt.“
Praktische Hinweise für Ausflügler
Wer einen Badetag in Hessen plant, sollte vorab die Lage prüfen und die örtlichen Hinweisschilder ernst nehmen. Das HLNUG stellt aktuelle Informationen auf seiner Webseite bereit (badeseen.hlnug.de). Die Faustregeln lauten:
- Bei grünen Schlieren oder starker Trübung nicht ins Wasser gehen.
- Schon beim Unklaren Geruch Abstand halten.
- Haare, Haut und Kleidung nach Wasserkontakt gründlich mit sauberem Wasser abspülen.
| Gewässer | Hinweis |
|---|---|
| Schultheis-Weiher | Badeverbot |
| Grüner See (Witzenhausen) | Starke Trübung, Sicht ~70 cm |
| Guckaisee, Großer Woog | Vom Baden abraten |
Für Familien und Freizeitsuchende bedeutet das: Kurzfristige Planänderungen einberechnen. Park- und Eintrittsregelungen der jeweiligen Seen bleiben davon unberührt; wer unsicher ist, kontaktiere die lokalen Behörden oder prüfe die HLNUG-Website vor Antritt des Ausflugs.
Die Warnungen sollen vor gesundheitlichen Folgen schützen und sind Teil der routinemässigen Überwachung von Badestellen in der Region. Wer Symptome nach einem Bad bemerkt, sollte ärztlichen Rat einholen und mögliche Symptome (Magen-Darm-Probleme, Hautreizungen, Augenbeschwerden) erwähnen.
Aktuelle Informationen zu betroffenen Gewässern und weiteren Empfehlungen finden sich beim HLNUG unter badeseen.hlnug.de.