Gemeinsame Planung für Murg und Rot
Die Kantone Bern, Aargau und Luzern haben die Arbeiten am «Gewässerrichtplan Murg mit Rot» aufgenommen. Der Plan soll die Entwicklung der beiden Flusssysteme für die kommenden 30 Jahre skizzieren und verbindliche Grundlagen für künftige Wasserbauprojekte liefern. Der Prozess wird in enger Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, kantonalen Fachstellen, Bundesstellen und Verbänden geführt.
Welche Ziele werden verfolgt?
„Der Gewässerrichtplan beschreibt die Entwicklung der Rot und Murg für die kommenden 30 Jahre. Er definiert Massnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie unter Einbezug des Hochwasserschutzes“, heisst es in der Mitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern.
Der Plan verbindet mehrere Schutzziele und Nutzungsansprüche:
- Verbesserung der Gewässerökologie;
- Berücksichtigung des Hochwasserschutzes;
- Einbezug der Landwirtschaft und ihrer Wässermatten;
- Schutz der Wassernutzung sowie der Naherholung.
Partizipativer Prozess und Zeithorizont
Der Richtplan wird partizipativ erarbeitet: Gemeinden, kantonale Fachstellen der beteiligten Kantone, Bundesfachstellen und Interessenverbände sind in die Ausarbeitung eingebunden, um unterschiedliche Interessen zu diskutieren und Kompromisse zu finden. Geplant ist, dass der Richtplan im Jahr 2029 vom jeweiligen Regierungsrat genehmigt wird und ab dann behördenverbindlich ist. Damit soll vor allem die Planungszeit künftiger Wasserbauprojekte verkürzt und deren Akzeptanz erhöht werden.
| Etappe | Zeitraum / Datum |
|---|---|
| Arbeitsaufnahme | 2026 |
| Genehmigung durch Regierungsrat | 2029 |
Bedeutung für den Kanton Aargau
Für den Aargau hat das Vorhaben konkrete Auswirkungen: Ein verbindlicher Richtplan schafft verbindliche Vorgaben für künftige Eingriffe in und an den Flussläufen. Das ist relevant für Gemeinden entlang der Rot und Murg, für landwirtschaftliche Grundstücksnutzer mit Wässermatten sowie für Planungen zum Hochwasserschutz. Zugleich bietet der partizipative Ansatz die Möglichkeit, lokale Anliegen frühzeitig einzubringen und bei Bedarf Kompromisslösungen zu erarbeiten.
Für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet das konkret:
- Projekte zur Uferrenaturierung oder zum Hochwasserschutz könnten künftig rascher umgesetzt werden, da Planungsgrundlagen vorhanden sind.
- Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen werden im Plan explizit berücksichtigt, was zu angepassten Massnahmen an der Schnittstelle zwischen Feld und Fluss führen kann.
- Freizeit- und Erholungsaspekte entlang der Gewässer sollen in Abstimmung mit Naturschutz und Gemeinden besser ausgewiesen werden.
Die kantonalen Fachstellen werden in den kommenden Monaten informieren, wie interessierte Gemeinden, Grundeigentümerinnen, Vereine und Verbände am Prozess partizipieren können. Konkrete Zielsetzungen und Massnahmen sind derzeit noch in Ausarbeitung; die Planungsarbeit soll jedoch die Grundlage für eine verbindliche und abgestützte Weiterentwicklung der Flussräume legen.