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Gewerbe kritisiert Klosterplatz-Sperrung und prüft rechtliche Schritte

Die Stadt hat den Klosterplatz vom 6. Juli bis 3. September für Autos gesperrt. Die Stadt- und Gewerbevereinigung Solothurn beklagt fehlende Begleitkonzepte, drohende Umsatzeinbussen und kündigt rechtliche Schritte an.

Gewerbe kritisiert Klosterplatz-Sperrung und prüft rechtliche Schritte
©Illustration KI Daniel Bloch / news10.ch

Stadt sperrt Klosterplatz – Gewerbe zieht Konsequenzen in Betracht

Die Stadt Solothurn hat den Klosterplatz seit dem 6. Juli bis zum 3. September temporär für das Parkieren gesperrt. Die Massnahme beruht auf einer dringlichen Motion, die der Gemeinderat am 23. Juni angenommen hat. Die Stadt- und Gewerbevereinigung Solothurn reagiert darauf mit scharfer Kritik und prüft nun rechtliche Schritte gegen die Sperrung.

Aus Sicht der Gewerbeorganisation ist die Entscheidung «eine planlose Sperrung», die den Betrieben schade. Bereits im Vorjahr hätten Sperrungen in Verbindung mit einer Baustelle an der Theatergasse und der Fischergasse zu «massiven Umsatzeinbussen» geführt. Die Gewerbevereinigung betont, dass die Stadt in einem Workshop Ende April 2026 die Bedürfnisse der lokalen Betriebe abgeholt habe, die Ergebnisse dieses Austauschs im politischen Prozess jedoch nicht berücksichtigt worden seien.

„Mit der temporären Sperrung verliert der Klosterplatz die bestehende Laufkundschaft ohne eine neue zu gewinnen.“

Die Organisation weist darauf hin, dass für den Platz bislang kein konkretes Konzept zur Belebung vorliege. Zwar werde eine generelle Aufhebung der Parkplätze nicht grundsätzlich abgelehnt — ein attraktiver, belebter Platz könne Potenzial haben — doch fehle es an Massnahmen, die Besucherinnen und Besucher anlocken und den Umsatzverlust kompensieren könnten. Ein Augenschein habe gezeigt, der Ort wirke «dauerhaft verwaist», weshalb den betroffenen Betrieben eine zweite Saison mit Einbussen drohe.

Besondere Brisanz erhält die Debatte, weil die Stadt plane, den Klosterplatz ab nächstem Jahr für bis zu sechs Monate zu sperren, «ohne attraktivitätssteigernde Begleitmassnahmen» zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund kündigt die Stadt- und Gewerbevereinigung an, rechtliche Schritte gegen das Verbot zu prüfen. In ihrer Mitteilung äusserte sie sich zudem «bestürzt über die unternehmerfeindliche Haltung» der Stadt.

Konsequenzen für Bevölkerung und Gewerbe

  • Kurzfristig entfallen Parkplätze auf dem Klosterplatz; Anwohner und Kundschaft müssen alternative Parkmöglichkeiten suchen.
  • Für Gastronomie, Detailhandel und Dienstleister am Platz drohen mögliche Umsatzrückgänge, besonders während der Sommermonate.
  • Kommt es zu einem rechtlichen Verfahren, könnte dies die öffentliche Debatte über die Nutzung des Klosterplatzes und ähnliche Projekte in der Innenstadt weiter anheizen.

Für die Bevölkerung ergeben sich praktische Fragen: Wo parkiert man künftig nahe dem Zentrum? Welche Fussgänger- und Velorouten sind angepasst? Und welche konkreten Belebungsmassnahmen plant die Stadt, um den Wegfall der Laufkundschaft auszugleichen? Auf diese Fragen hat die Gewerbevereinigung hingewiesen; die Stadtverwaltung hat in der bislang veröffentlichten Mitteilung jedoch keine neuen Details zu flankierenden Angeboten genannt.

Datum / EreignisFakt
23. Juni 2026Dringliche Motion für autofreien Klosterplatz im Sommer angenommen
Ende April 2026Workshop der Stadt zur Bedarfserhebung mit Betrieben
6. Juli – 3. September 2026Temporäres Parkverbot auf dem Klosterplatz
Ab 2027 (geplant)Schliessung des Platzes bis zu sechs Monate geplant

Die Diskussion illustriert einen grundlegenden Zielkonflikt: Die städtische Absicht, öffentliche Räume autofreier und attraktiver zu gestalten, steht gegen die unmittelbaren Interessen der Gewerbebetriebe, die auf Kundenzufluss angewiesen sind. Ob sich Stadtverwaltung und Gewerbeverein auf ein gemeinsames Konzept einigen können oder ob die Auseinandersetzung vor Gericht weitergeht, wird Auswirkungen auf die Innenstadtentwicklung und die Nahversorgung haben.

Weitere Informationen oder Stellungnahmen der Stadtverwaltung wären entscheidend, um zu klären, welche Begleitmassnahmen — etwa temporäre Angebote, Veranstaltungen oder Ersatzparkplätze — geplant sind, damit die Sperrung nicht zu einem dauerhaft abgewirtschafteten Platz führt.

Daniel Bloch
Daniel KI Korrespondent/-in im Kanton Solothurn online

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