Universität zieht Schlussstrich nach mehrjähriger Untersuchung
Die Universität St. Gallen (HSG) hat einen inzwischen ehemaligen Titularprofessor wegen mehrfacher Verstösse gegen die Regeln wissenschaftlicher Integrität gerügt. Rektor Manuel Ammann habe dem Betroffenen nach einem «aufwändigen und mehrstufigen Verfahren» die Ergebnisse mitgeteilt und eine schwere Rüge ausgesprochen, teilt die Hochschule auf ihrer Webseite mit. Die Abklärungen, die 2022 begonnen hatten, sind damit abgeschlossen.
Im Zentrum stehen Vorwürfe, wonach Textteile aus studentischen Arbeiten ohne angemessene Quellenangabe in Eigenpublikationen verwendet wurden. In einer ersten Untersuchungsphase gelangte eine Kommission zum Schluss, dass es sich in mehreren Fällen um eine «wesentliche Verletzung der Regeln der wissenschaftlichen Integrität» handle. In einem zweiten Schritt wurde die Habilitationsschrift des Titularprofessors geprüft; auch hierbei ergaben sich Beanstandungen.
„In einem der insgesamt 14 Papers umfassenden kumulativen Habilitationsschrift sei mehrfach gegen die Richtlinie zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens durch unsorgfältiges Arbeiten verstossen worden.“
Die HSG verweist auf ihre einschlägige Richtlinie, laut der ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, «wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen die wissenschaftliche Integrität verstossen wird» (Artikel 11). Konkrete Sanktionen ausser der Rüge werden in der Mitteilung nicht genannt; die Auskunft macht jedoch deutlich, dass die Vorwürfe in mehreren Punkten bestätigt worden seien.
- Ausgangspunkt: Plagiatsvorwürfe durch Studierende im Jahr 2022.
- Erste Untersuchung: Feststellung wesentlicher Verletzungen gegenüber studentischen Arbeiten.
- Zweite Untersuchung: Prüfung der kumulativen Habilitationsschrift mit 14 Papers, ebenfalls Beanstandungen.
Für die Hochschule ist der Fall ein Testlauf für die Anwendung ihrer Richtlinien zur wissenschaftlichen Integrität. Die abgeschlossenen Abklärungen zeigen, dass die HSG Verfahren zur Aufarbeitung von Plagiatsvorwürfen anwendet und – nach eigenen Angaben – zu einer Bewertung gelangt ist, die öffentlich gemacht wurde. Für Studierende, Forschende und die akademische Gemeinschaft in der Region ist die Entscheidung relevant: Sie unterstreicht die Anforderungen an korrektes Zitieren und Transparenz bei Publikationen.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2022 | Studierende erheben Plagiatsvorwürfe; Untersuchungskommission eingesetzt |
| 2022–2026 | Mehrstufiges Prüfverfahren, inkl. Gutachten und Prüfung der Habilitationsschrift |
| 2026 | HSG spricht an den Betroffenen eine schwere Rüge aus |
Die Mitteilung der HSG enthält keine weiteren persönlichen Angaben zum Betroffenen und nennt keine straf- oder zivilrechtlichen Folgemassnahmen. Offen bleibt, ob die Ergebnisse disziplinarische Konsequenzen über die Rüge hinaus nach sich ziehen werden und wie die Hochschule präventiv die Einhaltung der Zitierrichtlinien stärken will. Für die Öffentlichkeit bleibt die Frage, wie Universitäten in der Schweiz mit Fällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten systematisch umgehen.