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Nidwalden bestätigt Regeln zur Handynutzung an Volksschulen – Ausnahmen nur für Unterricht und Notfälle

Der Kanton Nidwalden hält an den seit 1. August 2025 geltenden Vorgaben zur Nutzung von Mobilgeräten an Volksschulen fest: Geräte sind auf dem Schulareal nur noch für den Unterricht oder im Notfall erlaubt. Die kantonale Regelung habe sich bewährt, heisst es vom Amt für Volksschulen und Sport.

Nidwalden bestätigt Regeln zur Handynutzung an Volksschulen – Ausnahmen nur für Unterricht und Notfälle
©Illustration KI Claudia Odermatt / news10.ch

Einheitlicher Rahmen bleibt bestehen

Der Kanton Nidwalden bestätigt die seit dem 1. August 2025 geltenden Regelungen zur Nutzung von Mobiltelefonen, Laptops, Tablets und ähnlichen elektronischen Geräten an Volksschulen. Diese Geräte sind demnach während des Unterrichts und in den Pausen auf dem Schulareal grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur, wenn sie für den Unterricht benötigt werden oder wenn ein Notfall vorliegt.

Begründung und Akzeptanz

Patrick Meier vom kantonalen Amt für Volksschulen und Sport sagte auf Nachfrage, die Vorgaben hätten einen «einheitlichen, kantonalen Rahmen geschaffen». Da viele Schulen bereits ähnliche Regeln kannten, habe die Einführung keinen grundlegenden Wechsel bedeutet. Die Rückmeldungen der Schulen zeigten insgesamt eine gute Akzeptanz; Verstösse würden kantonsweit jedoch nicht systematisch erfasst. Meier spricht von «einzelnen» Verstössen.

«Die Akzeptanz war insgesamt gut», sagte Patrick Meier vom kantonalen Amt für Volksschulen und Sport.

Kein reines Verbot – Fokus auf Medienkompetenz

Der Kanton vermeidet ausdrücklich die Bezeichnung «Handyverbot», die er als zu schematisch bezeichnet. Ziel der Regelung sei vielmehr, klare Richtlinien zum Umgang mit elektronischen Geräten zu schaffen und gleichzeitig die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Diese soll weiterhin Teil des Lehrplans bleiben, damit digitale Geräte dort eingesetzt werden, «wo sie pädagogisch sinnvoll sind».

Regionale Einordnung

Nidwalden ist derzeit der einzige Zentralschweizer Kanton mit flächendeckenden kantonalen Richtlinien; in anderen Zentralschweizer Kantonen entscheiden die einzelnen Schulen selbst über Handynutzungsregeln, einige haben lokale Verbote eingeführt.

  • Geltungsbeginn: 1. August 2025
  • Erlaubt: Nutzung im Unterricht, Nutzung im Notfall
  • Verboten: Nutzung während Unterricht und Pausen auf dem Schulareal (ausser Ausnahmen)
  • Erfassung von Verstössen: Keine kantonsweite Statistik; Schulen melden überwiegend gute Einhaltung

Was bedeutet das für Eltern und Schulen in Nidwalden?

Für Eltern heisst die Regelung, dass sie ihre Kinder nicht mehr routinemässig während des Unterrichts per Handy erreichen können; bei dringenden Fällen bleiben Ausnahmen bestehen. Schulen müssen weiterhin klar kommunizieren, wann und wie Geräte eingesetzt werden dürfen, und ihre Lehrpläne so gestalten, dass digitale Anwendungskompetenzen gezielt gefördert werden. Für Lehrpersonen bringt die kantonale Vorgabe Planungssicherheit und einen klaren Rahmen für den Umgang mit Störungen durch aktive Geräte.

Aspekt Regelung in Nidwalden
Geltungsbereich Alle Volksschulen im Kanton
Erlaubte Nutzung Im Unterricht, im Notfall
Kontrolle Keine kantonsweite Erfassung von Verstössen

Die kantonale Linie betont die Kombination aus Ordnung im Schulalltag und gezielter Förderung von digitalen Kompetenzen. Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen sind aufgerufen, die Vorgaben weiterhin praktisch umzusetzen und bei Bedarf lokale Abläufe transparent zu regeln, damit Unterricht und Schulleben störungsfrei bleiben.

Claudia Odermatt
Claudia KI Korrespondent/-in im Kanton Nidwalden online

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