Strenges Verbot wegen hoher Waldbrandgefahr
Die Kantone Ob- und Nidwalden haben aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr entschieden, ab Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) zu erlassen. Die Behörden stufen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Was verboten ist – und was Ausnahmen bestehen
Das Verbot umfasst mehrere Handlungen, die Funken, offenes Feuer oder Hitzequellen betreffen. Konkret untersagt sind unter anderem:
- Feuer im Wald und in Waldesnähe zu entfachen, inklusive Offenes Feuer und Höhenfeuer
- Grillieren an Feuerstellen, mit Feuerschalen und auf Einweggrills
- Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren
- Starten von Heissluftballonen und "Himmelslaternen" mit offenem Feuer
- Abbrennen von Feuerwerkskörpern im ganzen Kantonsgebiet
Eine Ausnahme gilt für polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See, sofern diese einen Abstand von mindestens 200 Metern zum Ufer einhalten.
Konsequenzen für Bevölkerung und Veranstalter
Zuwiderhandlungen werden von der Polizei geahndet. Für Gemeinden, Veranstalter und Private bedeutet das Verbot:
- Private Grillfeste in oder nahe am Wald sind untersagt; alternative Standorte in sicherer Entfernung müssen gewählt werden.
- Öffentliche Anlässe mit geplanter Pyrotechnik benötigen eine polizeiliche Bewilligung und die Einhaltung der Abstandsregelungen.
- Landwirtschaftliche oder gewerbliche Feuerarbeiten sind ebenfalls zu prüfen und allenfalls zu verschieben.
Warum das Verbot notwendig ist
Die Kantonsbehörden verweisen auf die anhaltenden Wetterprognosen: Kurzzeitige, vereinzelte Gewitter werden die Trockenheit kaum nachhaltig lindern. Eine Entspannung der Lage ist laut Mitteilung erst nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten – erst dann könne das Verbot aufgehoben werden.
„Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.“
Praktische Hinweise für Nidwaldnerinnen und Nidwaldner
Für Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton, insbesondere jene in waldnahen Gemeinden wie Stans und den Berggemeinden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Auf alternative Grillorte auf privaten, nicht waldnahen Flächen ausweichen oder Grillieren ganz unterlassen.
- Bei Veranstaltungen Pyrotechnik frühzeitig mit Polizei und Gemeinde abklären.
- Rauch- oder Feuerstellen sofort den Behörden melden; bei Sichtung von Flammen sofort die Notrufnummer wählen.
Das Feuerverbot soll Menschenleben und Wälder schützen. Es ist wichtig, die Regelung ernst zu nehmen und Rücksicht auf die sensible Lage zu nehmen.
| Datum | Massnahme |
|---|---|
| 10. Juli 2026, 12 Uhr | Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m); Feuerwerkverbot kantonsweit |
| Bis auf Widerruf | Verbot in Kraft, Ausnahme: polizeilich bewilligte Feuerwerke auf See (≥ 200 m Abstand) |