Grundwasser als Vorrang – Zurückhaltung bei schnellen Versickerungslösungen
Der Regierungsrat des Kantons Aargau spricht sich grundsätzlich für das Konzept der sogenannten Schwammstadt aus, das städtische Flächen dazu nutzen will, Regenwasser lokal aufzunehmen, zu speichern und zu versickern. Gleichzeitig macht die Exekutive aber deutlich, dass beim Aufbau neuer Versickerungseinrichtungen strenge Grenzen gelten müssen: Der Schutz des Trinkwassers habe höchste Priorität, und dafür seien keine Abstriche erlaubt.
Warum der Kanton vor allem bei Strassenabwasser zurückhaltend ist
Der Kanton stützt seine Zurückhaltung auf zwei zentrale Aspekte der regionalen Wasserbewirtschaftung: Zum einen stammt ein Grossteil der Aargauer Trinkwasserversorgung aus dem Grundwasser – nach Angaben des Regierungsrates handelt es sich um etwa zwei Drittel des Bedarfs. Zum anderen liegen rund 62 Prozent der Siedlungsflächen innerhalb ausgewiesener Grundwasserschutzbereiche oder -zonen. Diese Doppelbelastung macht den Spielraum für neue, ungetestete Versickerungspraktiken klein.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Anteil Trinkwasser aus Grundwasser | ca. 2/3 |
| Siedlungsgebiete in Schutzzonen | ca. 62 % |
Gefährdungspotenzial durch belastetes Strassenwasser
Der Regierungsrat weist auf die spezifische Belastung des Abflusses von Strassen hin: Regen, das über befestigte Verkehrsflächen abfliesst, enthält häufig Schadstoffe wie Zink, Kupfer und Blei, dazu Abrieb von Reifen sowie Rückstände von Treibstoffen und Ölen. Rechtlich gilt dieser Abfluss als verschmutztes Abwasser. Deshalb ist laut kantonaler Regelung die unmittelbare Versickerung dieser Mischwässer in lockere Böden ohne vorgängige Reinigung nicht zulässig.
Offene Fragen und langfristige Risiken
Der Regierungsrat betont, dass noch entscheidende technische und wissenschaftliche Fragen ungeklärt sind. Unklar ist unter anderem, wie lange Filtermedien oder Anlagen effektiv Schadstoffe zurückhalten, bevor deren Leistungsfähigkeit sinkt und Schadstoffe ins Grundwasser durchschlagen könnten. Da Grundwassersysteme sehr träge reagieren, könnten negative Effekte erst über Jahrzehnte sichtbar werden. Diese Langzeitwirkung verlangt nach sorgfältigen Prüfungen, Monitoring-Konzepten und gegebenenfalls Schutzmechanismen, bevor großflächige Umsetzungen erfolgen.
- Der Kanton bekennt sich zur Idee der Schwammstadt, will jedoch schrittweise vorgehen.
- Pilotprojekte sollen Erkenntnisse liefern und Risiken besser abschätzbar machen.
- Ab 2027 soll ein «Werkzeugkasten» für Gemeinden bereitgestellt werden, der als Orientierungshilfe dienen soll.
Folgen für Gemeinden und Bevölkerung
Für Gemeinden im Kanton bedeutet das pragmatische Vorgehen: Innovative Lösungen wie Baumrigolen oder spezielle Pflanzgruben können grundsätzlich geprüft und erprobt werden, aber nicht ohne begleitende Analysen und gegebenenfalls Auflagen. Wer Strassenräume oder öffentliche Plätze umgestalten will, muss künftig mit detaillierteren kantonalen Vorgaben zur Vorreinigung, zum Monitoring und zu Wartungsintervallen rechnen. Für Hausbesitzer und Quartierinitiativen empfiehlt die Exekutive weiterhin einfache, unproblematische Massnahmen: Entsiegelung von Flächen, Nutzung von Regenwasser in Zisternen und kleinere Versickerungs- oder Rückhalteanlagen fernab sensibler Schutzgebiete.
Insgesamt signalisiert der Aargauer Regierungsrat damit einen Ausgleich zwischen Klimaanpassung im Siedlungsraum und dem langfristigen Schutz der Trinkwasserressourcen. Konkrete praktische Hilfsmittel und weitere Erkenntnisse aus Pilotprojekten sollen die Grundlage für spätere Entscheidungen bilden.