Was gilt neu
Der Kanton Schwyz hat die Waldbrandgefahr aufgrund der anhaltenden Trockenheit auf Stufe 4 («grosse Gefahr») angehoben und ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie in einem Umkreis von 50 Metern vom Waldrand erlassen. Die Massnahme tritt ab Freitag in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Welche Aktivitäten untersagt sind
- Feuer im Wald und innerhalb von 50 Metern zum Waldrand
- Feuer in unbefestigten Feuerstellen auf dem gesamten Kantonsgebiet
- Verwendung von Einweggrills
- Abbrennen von Feuerwerk
- Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen mit offener Flamme
Was weiterhin erlaubt ist
Ausgenommen bleiben das Grillieren mit Gas- und Holzkohlegrills in Gärten oder auf Balkonen sowie Feuer in Cheminées und Feuerschalen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Diese Feuer müssen beaufsichtigt werden und es ist geeignetes Löschmaterial bereitzuhalten.
«Die Regenfälle von letzter Woche hätten die Trockenheit nur vorübergehend gemildert», teilte der Kanton Schwyz mit.
Konsequenzen für Bevölkerung und Veranstaltungen
Das Verbot betrifft private Freizeitaktivitäten ebenso wie öffentliche Anlässe in Waldnähe. Gemeinden, Veranstalter und Vereine müssen ihre Grillplätze und geplanten Feuerwerke rasch prüfen und gegebenenfalls absagen oder verlegen. Die Polizei weist darauf hin, dass Verstösse polizeilich geahndet werden können.
Regionale Absprachen und Übersicht
Der Entscheid erfolgte in Absprache mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Laut einer Übersicht des Bundesamts für Umwelt gilt neben Schwyz und Zug in den Kantonen Luzern und Uri ebenfalls ein absolutes Feuerverbot; in Nidwalden und Obwalden ist ein bedingtes Feuerverbot in Kraft. Die aktuelle Gefahrenlage kann auf der Plattform waldbrandgefahr.ch eingesehen werden.
| Verboten | Erlaubt (mit Auflagen) |
|---|---|
| Feuer im Wald / bis 50 m | Gas-/Holzkohlegrills in Gärten/Balkonen (≥50 m Abstand) |
| Einweggrills, Feuerwerk, Himmelslaternen | Cheminée/Feuerschale (≥50 m Abstand, beaufsichtigt) |
Die Massnahmen zielen darauf ab, Wald, Bevölkerung und Infrastruktur vor Bränden zu schützen. Bewohnerinnen und Bewohner werden gebeten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen, Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und bei Beobachtungen von Rauch oder Flammen unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren.