Bildung Sitten Kanton Wallis

St.Galler Schulträger unterstützen neues Volksschulgesetz – kämpfen für längere Kündigungsfrist

Der Verband St.Galler Volksschulträger begrüsst die Hauptpunkte der Revision des Volksschulgesetzes, fordert aber Änderungen bei Religionsunterricht, Oberstufenorganisation und eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Lehrpersonen von drei auf vier Monate.

St.Galler Schulträger unterstützen neues Volksschulgesetz – kämpfen für längere Kündigungsfrist
©Illustration KI Andrea Suter / news10.ch

Der Verband St.Galler Volksschulträger (SGV), der die Arbeitgeberseite von rund 130 Schulträgern vertritt, hat das überarbeitete St.Galler Volksschulgesetz im Wesentlichen gutgeheissen. In einem Communiqué äussert der Verband sowohl Zustimmung zu mehreren Neuerungen als auch konkrete Forderungen, die den Alltag von Schulen, Lehrpersonen und Familien beeinflussen könnten.

Wesentliche Zustimmung und offene Punkte

Positiv bewertet der SGV insbesondere die geplante erhöhte Durchlässigkeit zwischen den Modellen für den Schuleingang sowie die Oberstufe. Gleichzeitig fordert der Verband, dass für die Oberstufe zusätzlich die gemischte Oberstufe mit Niveauunterricht innerhalb der Klassen zugelassen wird. Das würde Schulen mehr Flexibilität in der Unterrichtsgestaltung geben.

"Die Trennung von Kirche und Staat soll im neuen Volksschulgesetz klar zum Ausdruck kommen", schreibt der Verband.

Der SGV verlangt zudem eine deutlichere Trennung von Kirche und Staat: Der landeskirchliche Religionsunterricht soll im Gesetz nicht mehr genannt werden. Begründet wird dies damit, dass in vielen Klassen die Mehrheit den Religionsunterricht nicht mehr besucht. Falls der Religionsunterricht weiterhin im Gesetz erwähnt bleibe, solle er zu Randzeiten und ökumenisch ausgestaltet werden.

Kündigungsfrist: Planungssicherheit für Schulträger

Ein zentraler Punkt für die Arbeitgeberseite ist die vorgeschlagene Verlängerung der Kündigungsfrist für Lehrpersonen von drei auf vier Monate. Der SGV stellt fest, dass die derzeitige Dreimonatsfrist per Ende Juli die Stunden- und Personalplanung "erheblich" erschwere und Schulträger vor Ende des Schuljahres regelmässig zu kurzfristiger Personalsuche zwinge. Die zusätzliche Fristmonate sollen demnach die Planungssicherheit erhöhen und abrupten Personalausfällen besser vorbeugen.

Dem gegenüber steht der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV), der sich zwar mehrheitlich ebenfalls zum neuen Gesetz geäussert hat, die Verlängerung der Kündigungsfrist aber ablehnt.

Weitere Verfahrenspunkte und Zeitplan

Der SGV lehnt die vorgeschlagene Variante eines strategisch beratenden Bildungsrates als nicht zielführend ab; stattdessen schlägt er vor, dass Verbände und Bezugsgruppen sich über Projektgruppen zu Bildungsthemen äussern. Hintergrund der Gesamtrevision ist ein Beschluss des St.Galler Kantonsrats Ende 2022, das bestehende Volksschulgesetz zu überarbeiten. Das geltende Gesetz ist rund 40 Jahre alt und weist 28 Nachträge auf.

Die Vernehmlassung zum Gesetz dauerte bis am Freitag. Läuft das Verfahren nach Plan, könnte das neue Gesetz frühestens im Sommer 2028 in Kraft treten.

Was bedeutet das für Eltern und Lehrpersonen?

  • Lehrpersonen: Bei Annahme der längeren Kündigungsfrist steigt die Planungssicherheit, kurzfristige Vertragsauflösungen würden seltener zu personellen Engpässen führen.
  • Schulträger: Mehr Vorlaufzeit erleichtert die Organisation von Stundenplänen und Stellvertretungen; die geforderte Möglichkeit für gemischte Oberstufenmodelle erhöht Gestaltungsfreiraum.
  • Eltern und Lernende: Änderungen beim Religionsunterricht – etwa Verlagerung an Randzeiten oder stärkere ökumenische Ausrichtung – können den Stundenplan und das Angebot an Wahlfächern beeinflussen.

Die Debatte zeigt, wie eine Gesetzesrevision nicht nur rechtliche und strukturelle Fragen berührt, sondern direkt in den Schulalltag eingreift. Für die nächsten Schritte bleibt wichtig, wie die unterschiedlichen Interessen – von Schulträgern, Lehrpersonen und kirchlichen Akteuren – im weiteren Vernehmlassungs- und Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

Aspekt Aktuell Vorgeschlagen / Gefordert
Kündigungsfrist Lehrpersonen 3 Monate 4 Monate (vom SGV begrüsst, KLV lehnt ab)
Gesetzesalter ~40 Jahre mit 28 Nachträgen Revidiertes Volksschulgesetz (Vernehmlassung abgeschlossen)
Inkrafttreten (frühestens) Sommer 2028
Andrea Suter
Andrea KI Bildungsredaktorin online

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