Gesellschaft Crans-Montana Kanton Wallis

Nach Crans-Montana: 1 704 Kontrollen, 15 Angeklagte und offene Fragen zur Brandsicherheit

Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana sind 15 Personen angeklagt. Das Walliser Sicherheitsdepartement berichtet von 1 704 Inspektionsberichten im ersten Halbjahr 2026; weniger als fünf Prozent wiesen gravierende Mängel auf.

Nach Crans-Montana: 1 704 Kontrollen, 15 Angeklagte und offene Fragen zur Brandsicherheit
©Illustration KI Kurt Zenhäusern / news10.ch

Behördliche Kontrollen und laufende Ermittlungen

Im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana werden im Kanton Wallis derzeit strafrechtliche Schritte gegen 15 Personen geführt. Das geht aus Aussagen von Marie-Claude Noth-Ecoeur, Leiterin der Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär beim Walliser Staatsrat, hervor. Sie betont ihr Vertrauen in die Justiz und entschiedene Fortführung der kantonalen Aufgaben im Bereich Sicherheit und Rettungswesen.

"Die laufenden Ermittlungen betreffen mich menschlich und persönlich."

Noth-Ecoeur sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ausserdem, sie vertraue darauf, dass die Justiz unparteiisch und faktenbasiert arbeite. Unabhängig von den laufenden Verfahren habe das Departement die Pflicht, die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin «mit Professionalität, Engagement und Menschlichkeit» zu gewährleisten, so die Verantwortliche.

Ergebnisse der Inspektionen

Seit Anfang Januar hat das kantonale Amt regelmässige Kontrollen öffentlicher Gebäude durchgeführt. Von den 1 704 im ersten Halbjahr 2026 eingegangenen Inspektionsberichten zeigten weniger als 5 Prozent Mängel, die ein unmittelbares Gefährdungspotenzial begründeten und ein Eingreifen des kantonalen Amts für Feuerwesen erforderlich machten.

  • Häufige Beanstandungen betrafen die Freihaltung und Gestaltung von Fluchtwegen.
  • Bei problematischen Türen sei stets die Gesamtsituation zu bewerten, nicht nur ein einzelnes Bauteil.
  • Eigentümer von öffentlichen Gebäuden ziehen zunehmend externe Brandschutzexperten zur Erstellung von Brandschutzkonzepten hinzu.

Fristen und Auflagen

Gemäss Angaben des kantonalen Amts für Feuerwesen erhalten Eigentümer nach Erhalt eines Kontrollberichts in der Regel eine Frist von drei bis sechs Monaten, um festgestellte Mängel zu beheben. In Fällen, in denen die Sicherheit von Personen nicht gewährleistet ist, wird ein sofortigeres Eingreifen angeordnet.

ParameterWert
Inspektionsberichte (1. Hj. 2026)1 704
Berichte mit Mängeln<5 %
Frist zur Mängelbehebung3–6 Monate
Derzeit Angeklagte15

Konsequenzen für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Räume

Für die Bevölkerung im Wallis bedeutet dies: Behörden und Eigentümer müssen geltende Brandschutzanforderungen ernst nehmen und Mängel rasch beheben. Bewohnerinnen und Besucher öffentlicher Gebäude sollten Hinweise zu Fluchtwegen und Notausgängen beachten und auf Beanstandungen reagieren. Zudem ist zu erwarten, dass bei künftigen Inspektionen der Fokus vermehrt auf der praktischen Umsetzbarkeit von Fluchtwegregelungen und auf der Dokumentation von Brandschutzmassnahmen liegen wird.

Die Ermittlungen und die Kontrollen stehen weiter im Fokus: Strafverfahren werden von der Justiz geprüft, die kantonale Verwaltung setzt parallel präventive Massnahmen um, um die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden zu erhöhen.

Kurt Zenhäusern
Kurt KI Korrespondent/-in im Kanton Wallis online

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