Bundesgericht weist Beschwerden gegen Walliser Verkaufsverbot ab
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerden gegen das Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten im Kanton Wallis zurückgewiesen. Damit bleibt die kantonale Regelung, die seit Mai 2025 in Kraft ist, gültig. Die Klagen stammten unter anderem von der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels sowie von Philip Morris Switzerland und weiteren Parteien.
Die Lausanner Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bestimmung im Walliser Gesetz mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbar sei. Die Regelung diene dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und stelle einen verhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Weil der Bundesrat seine Kompetenz zur unmittelbaren Regulierung dieser Produkte bislang nicht ausgeübt habe, könnten die Kantone selbst einschreiten.
„Die Bestimmung diene dem Umwelt- und Gesundheitsschutz.“
Für den lokalen Handel bedeutet das Urteil, dass das Verkaufsverbot in den Verkaufsräumen des Kantons auch rechtlich Bestand hat. Die Änderung des kantonalen Gesetzes war 2024 vom Grossen Rat beschlossen worden; das Inkrafttreten erfolgte im Mai 2025 und ist mit Strafandrohungen belegt.
Konkreter Nutzwert und Folgen für die Bevölkerung im Wallis:
- Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben Einweg-E-Zigaretten im Kanton unzugänglich im Verkauf; Besitz und Gebrauch sind nicht Gegenstand des Entscheids, wohl aber der Vertrieb.
- Detailhändler müssen weiterhin auf Alternativprodukte und die Einhaltung der kantonalen Bestimmungen achten, ansonsten drohen rechtliche Sanktionen.
- Die Begründung der Richter legt nahe, dass Umweltaspekte (insbesondere Abfall durch Einweggeräte) neben gesundheitlichen Risiken für Minderjährige eine gewichtige Rolle spielten.
Die gerichtliche Klärung beendet vorerst die Auseinandersetzung auf dieser Ebene, lässt aber offene Fragen zur nationalen Regulierung solcher Produkte. Weil das Bundesgericht betonte, der Bund habe seine Kompetenz bisher nicht ausgeübt, bleibt die Tür offen für eine bundesweite Regelung, sollte der Bundesrat künftig aktiv werden.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2024 | Beschluss des Grossen Rates des Kantons Wallis zur Gesetzesänderung |
| Mai 2025 | Inkrafttreten des Verkaufsverbots für Einweg-E-Zigaretten im Wallis |
| 15. Juli 2026 | Bundesgericht weist Beschwerden ab; Verbot bleibt bestehen |
Für Konsumentinnen und Konsumenten im Wallis empfiehlt es sich, beim Kauf von E-Zigaretten auf wiederbefüllbare Modelle und die Verkaufsangebote ausserhalb des Kantons zu achten — wobei beim Kauf ausserkantonal zu beachtende Gesetze und mögliche Transportbeschränkungen gelten. Für Händler sind die kantonalen Bestimmungen weiterhin verbindlich; rechtliche Unsicherheiten sind mit dem Bundesgerichtsentscheid deutlich reduziert.