Die Tessiner Regierung hat den Abschuss eines einzelnen Wolfs im Bleniotal angeordnet. Grundlage der Entscheidung sind Risse von mindestens neun Ziegen, die in der Nacht auf Montag auf der Alpe di San Martino in der Gemeinde Acquarossa registriert wurden. Die Abschussfreigabe wurde am Donnerstag kommuniziert und tritt am folgenden Freitag in Kraft.
Begründung und räumlicher Rahmen
Gemäss Mitteilung des Kantons ist der Abschuss innerhalb des Perimeters vorzunehmen, den das Amt für Jagd und Fischerei festgelegt hat. Die Regierung argumentiert, es stehe zu erwarten, dass im Streifgebiet des Wolfes noch Nutztiere auf Weiden weiden, die sich "nicht mit zumutbaren Massnahmen hätten schützen" lassen, weshalb weitere Schäden verhindert werden müssten.
"nicht mit "zumutbaren Massnahmen" hätten geschützt werden können"
Mit diesem Hinweis bezieht sich die Behörde auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob durch präventive Schutzmassnahmen — etwa Zäune, Herdenschutz oder Begleitpersonen — die Tiere ausreichend gesichert werden könnten, bevor ein Abschuss genehmigt wird.
Konkrete Auswirkungen vor Ort
Für Besitzer von Weidetieren in und um das Bleniotal bedeutet die Entscheidung kurzfristig einen erhöhten Druck, Schutzkonzepte zu prüfen und allenfalls anzupassen. Für die Bevölkerung und Erholungssuchenden ändert sich wenig an den üblichen Verhaltensregeln im alpinen Gelände, doch in der betroffenen Zone wird mit jagdlichen Aktivitäten gerechnet.
- Vorfall: mindestens 9 gerissene Ziegen auf Alpe di San Martino (Gemeinde Acquarossa).
- Behördliche Folge: Abschussfreigabe für einen einzelnen Wolf.
- Räumlicher Rahmen: Abschuss nur innerhalb des vom Amt für Jagd und Fischerei festgelegten Perimeters.
- Inkrafttreten: die Freigabe tritt am Freitag in Kraft.
Praktische Hinweise für Tierhalter und Bevölkerung
Tierhalter in der Region sollten prüfen, ob zusätzliche Schutzmassnahmen kurzfristig möglich sind und gegebenenfalls die kantonalen Stellen kontaktieren. Spaziergänger und Touristinnen werden gebeten, die ausgeschilderten Hinweise in Alpentälern zu beachten und Abstand zu Weideflächen zu halten, um sowohl das Vieh als auch die Einsatzkräfte nicht zu gefährden.
| Datum / Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| Montagnacht (Woche vor Mitteilung) | Mindestens 9 Ziegen auf Alpe di San Martino gerissen |
| Donnerstag (Mitteilung) | Regierungsentscheid: Abschussfreigabe |
| Freitag | Inkrafttreten der Abschussfreigabe |
Der Entscheid zeigt die Spannungen zwischen Herdenschutzinteressen und dem Umgang mit grossen Beutegreifern in dicht besiedelten alpinen Regionen. Weitere Informationen zu Schutzmassnahmen und zum Perimeter sind beim Amt für Jagd und Fischerei erhältlich.