Die kantonale Denkmalpflege hat auf dem Gebiet der Stadt Amriswil vier Bauwerke in den Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte aufgenommen. Der Gemeindemitteilung zufolge handelt es sich dabei um mehrere historisch bedeutende Liegenschaften, darunter das frühere Wohnhaus des Fabrikanten Josef Sallmann an der Weinfelderstrasse 15.
Welche Gebäude betroffen sind
Die betroffenen Objekte sind laut Mitteilung:
- Weinfelderstrasse 15 – ehemaliges Wohnhaus des Fabrikanten Josef Sallmann, erbaut 1890;
- Rütistrasse 6 – Liegenschaft im Siedlungsgebiet von Amriswil;
- Ein Wohnhaus unmittelbar neben dem Gebäude der Thurgauer Kantonalbank (TKB);
- Das ehemalige Schützenhaus Mühlebach aus dem Jahr 1907 sowie die Alte Käserei Biessenhofen, beide Bauwerke stammen ungefähr aus der Zeit um die vorletzte Jahrhundertwende.
| Adresse / Objekt | Baujahr (sofern genannt) |
|---|---|
| Weinfelderstrasse 15 | 1890 |
| Rütistrasse 6 | nicht angegeben |
| Wohnhaus neben TKB | nicht angegeben |
| Schützenhaus Mühlebach | 1907 |
| Alte Käserei Biessenhofen | um die vorletzte Jahrhundertwende |
Reaktionen der Eigentümer und Gründe für Zustimmung oder Verzicht
Die Mitteilung nennt, dass drei Eigentümer ihre Zustimmung zur Unterschutzstellung erklärt hätten, während bei einer Liegenschaft der Schutz definitiv angeordnet wurde. Einige Besitzer äussern jedoch deutliches Unbehagen: Für die Eigentümer der Alten Käserei Biessenhofen und des Schützenhauses Mühlebach kam die Unterschutzstellung trotz Widerstands zustande. Hintergrund ist die praktische und finanzielle Belastung, die ein Einspruch mit sich bringen würde.
„direkt mit der Unterschutzstellung einverstanden erklärten“
Gemäss den Angaben hätten betroffene Parteien ein Gutachten auf eigene Kosten erstellen müssen, um die Schutzwürdigkeit ihrer Immobilien anzuzweifeln. Da solche Expertise teuer ist und es Anzeichen gegeben habe, dass die kantonalen Instanzen dennoch an ihrer Einschätzung festhalten könnten, verzichteten mehrere Besitzer auf einen Einspruch. Das bedeutet nicht, dass die Eigentümer erfreut sind; das Verfahren führte vielmehr zu Unmut.
Besonderheit an der Weinfelderstrasse
Der Besitzer der Liegenschaft an der Weinfelderstrasse 15, Andreas Sallmann, kritisierte, dass die Unterschutzstellung des ganzen Hauses nicht akzeptabel sei, da nur noch zwei Zimmer im Originalzustand erhalten seien. Er machte jedoch Zugeständnisse: Dem Schutz der Fassade und der beiden genannten Räume stimmte er zu. Nach Angaben der Stadt soll eines der betroffenen Gebäude bereits bald renoviert werden.
Praktische Folgen für Amriswil und Hausbesitzer
Die Aufnahme ins Schutzverzeichnis bedeutet für die Eigentümer künftig Auflagen bei Umbauten und Renovationen: Veränderungen an schützenswerten Bauteilen bedürfen der Abstimmung mit der Denkmalpflege, und es können spezielle Auflagen zu Materialwahl oder Fassadengestaltung gelten. Für die Stadt Amriswil ist die Unterschutzstellung ein Schritt zur Bewahrung historischer Bausubstanz und trägt zur städtebaulichen Identität bei. Für betroffene Hauseigentümer hingegen kann dies zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand bedeuten.
Welche konkreten Auswirkungen die Einträge im Schutzplan für einzelne Projekte haben werden, lässt sich erst bei den kommenden Baugesuchen beurteilen. Betroffene Eigentümer, Nachbarn und Projektplaner sollten sich frühzeitig mit der kantonalen Denkmalpflege in Verbindung setzen, um Planungssicherheit und mögliche Förderungen oder Ausnahmeregelungen zu klären.